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Gemeinderat Haushalt 2024, Drucksache 243/2023

Anträge zum Stellenplan 6-7 von FDP, ProHN, CDU

Rede am 18.12.2023 im Gemeinderat von Steven Häusinger

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
meine Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN steht selbst verständlich klar und fest zur Antidiskriminierungsstelle Heilbronn und deren Finanzierung. Um es in Worten des OB zu sagen: „Eine Universitätsstadt braucht eine Antidiskriminierungsstelle“, so hatte ich mir das notiert. Und um es zu betonen: Die entbrannte politische Diskussion auf dem Hintergrund der meinungsjournalistischen Berichte konterkarieren den internationalen Anspruch der Stadt und die weitgehenden Ambitionen des Campus-Projektes. „70% der Studenten sind international“, so betonte Prof. Geilsdörfer bei der Vorstellung des Campus-Founders-Gebäudes. Sie sollen sich alle, und zwar jeder Einzelne hier unhinterfragt wohl fühlen können.

Diesem Anspruch genügt unsere Groß-Stadt mit einem recht bescheidenen finanziellen Beitrag zur Antidiskriminierungsstelle von 10.000 €, der von der FDP, von ProHN und von der CDU nun in Frage gestellt wird, gar zur Streichung vorgeschlagen wurde: Welche politische Peinlichkeit und Kurzsichtigkeit!

Da schlägt unseres Erachtens der Wahlkampf Kapriolen, übertreibt in seiner Reaktion und diskreditiert eine wichtige Beratungsinstitution, die unserer Stadt Impulse gibt. Auf die kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Nico Weinmann vom 16.2.2013 antwortete die Landesregierung am 16.3.2023 unter anderem, ich zitiere: "Die Beratungsstellen informieren, beraten und unterstützen alle ratsuchenden Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind…Hierzu gehören beispielsweise auch das Verfassen von Schreiben oder die Begleitung zu Vermittlungsgesprächen.“ (Seite 2, Drucksache 17/4195). Und auf die Frage nach Sanktionen wird sehr klar geantwortet: „Zu den Aufgaben und Kompetenzen gehört es nicht, Sanktionen auszusprechen.“ (Seite 3, a.a.O).

Klar ist, dass die Beratungsstelle nicht ermittelt, keine Strafandrohung ausspricht, und schon gar nicht urteilt. Eine Bürgerin oder Bürger gibt einen Hinweis an die Stelle, und nach Prüfung berät die Beratungsstelle, mithin will sie die persönliche Reflexion stärken. Mehr darf sie gar nicht. Schon gar nicht stellt sie jemanden an den Pranger“, wie der Bericht vom 18. Nov. 2023 der Heilbronner Stimme fälschlicherweise ein Foto untertitelt. Die Adi hat nichts veröffentlicht, schon gar nicht mit Namen, das machten Angesprochene und die Heilbronner Stimme selbst. Die Adi schützt die angesprochenen Personen durch Nichtnennung. Sie erfüllt ihre Aufgabe.

Und ein angesprochener Mensch bleibt trotz Ansprache ein unbescholtener Bürger, denn die Adi berät ihn lediglich. Sie schränkt ihn auch nicht in seiner Meinungsfreiheit ein. Denn seine Meinung darf er ja weiterhin äußern. Kein Bürger kann aber davon ausgehen, dass alles, was er sagt, sakrosankt und unbehelligt im Raum stehen bleibt. Auf Meinungsfreiheit darf auch mit Widerspruch reagiert werden. Freiheit existiert nur im gemeinsamen kontinuierlichen Gespräch. Und wenn das für eine Stadt klar ist, beginnt sie qualitativ in den universitären Diskurs einzutreten, die Diskussion, die Werte diskutiert und verantwortlich weiterentwickelt. Das wünschen wir uns für unsere Stadt, und daran beteiligt sich die Antidiskriminierungsstelle, wir auch die Sozialarbeit, die Kindergärten und Schulen, die VHS, die Universität selbst.

Wir nehmen wahr, dass die Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle auf berechtigte Kritik reagieren, wenn sie Formulierungen überprüfen oder verstärkt, statt einen Brief zu schreiben - was allerdings explizit zu ihrem Auftrag gehört - zunächst das persönliche Gespräch sucht. Das ist gut so. Auch die Beratungsstelle lernt.

Im letzten in die Öffentlichkeit gespielten „Fall“ um die Ballettaufführung vom hässlichen Entlein, übrigens einer Antidiskriminerungserzählung par Excellance, kann man ja nur froh über das schön inszenierte wichtige Stück sein. Ein Schmuck für unsere Stadt. Die Adi-Stelle hat doch wohl diskret mit der Zuständigen gesprochen, und die hat selbst mögliche Fehlinterpretationen in der Einleitung zu den Aufführungen vorgebeugt. Man kann freilich mit dem Kopf wackeln, ob das Plakat so ein riesen Ding ist. Oder ob die Kritik daran so ein riesen Ding ist. Man kann sich auch fragen, warum denn ausgerechnet eine schwarze Ente eine hässliche Ente sein soll? Sensibel sein heisst ins Nachdenken zu kommen. Ein Schwanenküken ist nicht schwarz, sondern eher dunkelgrau. Aber einen Heilbronner Schwarzen Menschen, ein Student oder eine Studentin, wird es vielleicht doch stören. Dafür zu sensibilisieren, ist die Aufgabe für unsere Stadt auf dem Weg ein attraktiver internationaler Standort zu werden.

Wir GRÜNEN stehen dazu.

Moschee Neubau in der Weinsberger Straße

Drucksache 106/2023

Rede von Stadtrat Steven Häusinger im Gemeinderat am 27.04.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Ringle,
meine Damen und Herren,

„Was lange währt, wird endlich gut!“ – Hoffentlich heute!

Wir GRÜNEN stimmen der durchweg plausiblen DS 106/2023 vollumfänglich zu. Wir rechnen mit und hoffen auf eine Mehrheit. Die DS beschreibt ja, wie seit 2014 nun dieses anspruchsvolle Projekt auf dem Weg ist – in der Öffentlichkeit und durch die Gremien.

Wir danken der Verwaltung und Baubürgermeister Ringle, dass er zielgerichtet und mit großer Energie in einem besonderen Ausschuss die Sache in die Hand genommen hat. Nach der Ablehnung im April 2021 war es wichtig, im vertraulichen Rahmen die Argumente weiter zu prüfen und in einem demokratischen Prozess zum Erfolg zu führen.

Wir GRÜNEN selbst sahen die verkehrlichen Argumente als nicht so entscheidend an, wie ja auch ein Gutachten untermauerte. Aber das ist heute nicht wichtig, sondern wichtig ist, das Projekt zur Umsetzung zu bringen. Da gilt der Dank BM Ringle für sein engagiertes Verhandlungsgeschick, dem Ausschuss für seine klare und offene Rede, und der Moscheegemeinde für ihre Bereitschaft, auf weitere Änderungswünsche einzugehen und die Gebäudefläche zu reduzieren.

Dabei ist es sogar gelungen, durch die Einbindung von Bäumen am neu entstehenden Vorplatz zu einer qualitativen Steigerung an diesen heißen Ort zu kommen.

Für die Stadt Heilbronn sehen wir es auch als Erfolg an, wenn es nun einer politischen Mehrheit im Stadtrat gelingt, die Moscheegemeinde auf ihrem seit über 30 Jahren angestammten Standort weiterentwickeln zu lassen. Das ist ein starkes Signal, die islamischen Mitbürger*innen in unsere Stadt weiter einzubinden. Freilich ist es auch ein Signal, dass die DITIB- Moscheegemeinde sich weiter mehr ins städtische Miteinander konstruktiv einbringt und mitprägt. Heute sollen sie sich als geachtete Mitplayer in unserer Universitätsstadt einfinden können.

Die Unterstützung aller Bürger*innen für die türkische, kurdische und syrische Community undihrer Erdbebenopfer dort in ihrer jeweiligen Heimat sollte auch ein Signal sein, dass Hilfe und Zusammenstehen praktiziert werden.

Wo ansonsten Meinungsverschiedenheiten sind, oder Kritik besteht, sollte sie offen ausgesprochen werden. Innerstädtisches Vertrauen bewährt sich dann, wenn man es auch ehrlich strapaziert. Dafür müssen wir weiter an einem vertrauensvollen Dialog arbeiten, der sorgsam eine Bausache von Meinungsunterschieden und Fremdheitsgefühlen unterscheidet. Denn allein so ist unsere Uni-Stadt als Miteinander in demokratischer Stärke denkbar.

Den Antrag der AFD lehnen wir als völlig kontraproduktiv ab. Das ist keine Alternative für Heilbronn. Die AFD gibt vor, Gettobildung vermeiden zu wollen, aber sie würde sie doch nur durch ihren alternativen Vorschlag erschaffen. So nicht!

Wir stimmen dem nun lange erarbeiteten Vorschlag der Verwaltung zu und sagen: So geht Zukunft!

 

s. auch Redebeitrag von Susanne Bay im Gemeinderat am 26.04.2021

Umbau des Bahnhofsvorplatzes

DS 115/2023

Rede von Stadträtin Eva Luderer im Gemeinderat am 27.04.2023

Der Willy-Brandt-Platz ist der Eingang zur Stadt. Gerade deshalb ist es wichtig, die städtebaulichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Gestaltung muss einerseits funktionell sein, damit sich Stadtbahn, Bus, Auto, Rad und Zu-Fuß-gehende nicht in die Quere kommen. Andererseits muss sie aber auch eine Einheit bilden mit dem Bahnhofsgebäude, dem Radhaus und dem Blitz, der Fuß- und Rad-Brücke über die Gleise.

Es ist wichtig bereits jetzt den Ausbau und die Ertüchtigung des ÖPNV vorzuplanen. Wichtig ist es allerdings auch weiterhin, sich für einen IC-Halt am Heilbronner Hauptbahnhof stark zu machen.

Um möglichst schnell das Planfeststellungsverfahren einzuleiten, beschließen wir heute diese Drucksache. Die Weichen, die Gleise und das Gleisbett der Stadtbahn sind sanierungsbedürftig. Um aber gleich Nägel mit Köpfen zu machen, wird daran gedacht, noch ein drittes Gleis für die Stadtbahn am Bahnhofsvorplatz mit zu errichten.

Mit der Machbarkeitsstudie für dieses dritte Gleis wird schon im Vorfeld auch daran gedacht, dass die Zabergäubahn ausgebaut wird und dadurch mehr Menschen die Stadtbahn nutzen werden. Das begrüßen wir Grünen sehr, da wir uns doch bereits 1985 für den Bau einer Stadtbahn stark machten. Und wie wir heute sehen, dies auch ein Erfolgsmodell geworden ist.

Da auch die Stadtbahnstrecke zwischen Heilbronn und Schwaigern von Mitte Juni 2024 bis Mitte Dezember 2024 gesperrt werden muss, bietet es sich an, den Umbau des Vorplatzes in diese Zeit zu verlegen. Für Herbst 2024 ist dann geplant, den Bahnhofsvorplatz umzugestalten.

In Spitzenzeiten ist der Bahnsteig vor dem Hauptbahnhof für die Stadtbahn oft zu schmal für die vielen Menschen, die ein- und aussteigen. Dadurch steigt die Unfallgefahr. Zudem ist der Bahnsteig auch zu kurz für die Stadtbahnen.

Jetzt überqueren die Busse die Bahnhofstraße und fahren in die Bushaltestelle. Beim Ausfahren aus der Bushaltestelle überqueren sie die Bahnhofstraße wieder. Stadteinwärts fahrende Busse halten also auf der linken Seite der Bushaltestelle. Insgesamt sehr verwirrend.

Deshalb ist geplant, die Bushaltestellen auf die andere Straßenseite, also die richtige zu verlegen. Andererseits befürchte ich, dass es zu gefährlichen Situationen mit zu Fußgehenden, Radfahrenden und Autofahrenden kommen kann. Das muss gut durchdacht werden.

Mit dieser Drucksache beschließen wir heute nur die Genehmigung des dritten Gleises, um das Planfeststellungsverfahren in Gang zu setzen.

Wie die Gestaltung endgültig wird, wie die Fußgänger- und Radfahrerströme gelenkt werden, das wird erst nach der Genehmigung des Verfahrens überarbeitet werden. Und genau damit habe ich meine Schwierigkeiten.

Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass der umgebaute Willy-Brandt-Platz attraktiv und funktionell wird und wirklich ein Zukunftsbahnhof für Heilbronn wird.

Wir stimmen der DS 115 zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu.

Bebauungsplan für ein Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk

Drucksache 322/2022

Rede im Gemeinderat am 14.11.2022 von Eva Luderer

Viele Jahre lang wurde von der Bundesregierung der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht konsequent weiterverfolgt. Erst mit dem Ukraine-Krieg wurde wirklich allen klar, wie abhängig wir von Gas, Öl und Steinkohle sind. Und wie nötig es ist, die Erneuerbaren Energien auszubauen.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Landesregierung den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg erarbeitet. Dazu gab und gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Erzeugung, Speicherung und Transport von Wasserstoff sowie dessen Nutzung.

Um die Versorgungsicherheit, sowohl in der Strom- als auch in der Wärmeversorgung, weiterhin verlässlich zu gewährleisten, ist hier aus Sicht der Landesregierung ein, zumindest teilweiser, Ersatz durch H2-ready Gaskapazitäten unumgänglich, d.h. dass Gaskraftwerke gebaut werden sollen, die baldmöglichst auf grünen Wasserstoff umgestellt werden können.

Heute entscheiden wir über das Bebauungsplanverfahren zugunsten eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks. Die Aufstellung zu diesem Vorhaben wurde bereits vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine vom Gemeinderat beschlossen.

Bereits damals war es uns Grünen wichtig, dass Fracking-Gas nicht mit verwendet wird. Deshalb werden wir auch dem Antrag der Linken zustimmen. Zudem sollen die Gaslieferungen nur von Anbietern kommen, die bei der Gasförderung sorgfältig darauf achten, dass möglichst wenig Gas bzw. noch besser kein Gas ungehindert ausströmt.

Die EnBW sagte uns zu, dass sie darauf achten und ihr Gas hauptsächlich aus skandinavischen Ländern beziehen, die bzgl. Förderung hohe Umweltstandards einhalten. Mit geeigneten Lieferverträgen wollen sie zudem verhindern, dass Fracking-Gas, wie es leider zu einem großen Anteil in USA gefördert wird, möglichst nicht eingekauft wird. Wir Grünen hoffen, dass wir diesen Aussagen vertrauen können.

Wir bedanken uns bei Herrn Rau und Herrn Holler für die gute gutachterliche Beratung. Für die guten Verhandlungen mit der EnBW möchten wir uns ausdrücklich bei Herrn von Frantzius und Herrn Schoch sehr herzlich bedanken. Es ist Ihnen gelungen, dass hier ein Gaskraftwerk gebaut werden soll, das nach bestmöglichem Stand der Technik und in späterer Zukunft auch emissionsfrei betrieben werden kann.

So erreichten sie:

Einen Ausschluss der Klärschlammverbrennung

Den vollständigen Entfall vieler Schadstoffe wie u.a. Quecksilber, Cadmium, Thallium, Blei, Nickel, Arsen, Chlor-und Fluorverbindungen

Und es gibt einen deutlichen Rückgang bei Stickstoff- und Schwefeloxiden, Staub und Ammoniak.

Mit dem Umweltbericht und deren zahlreichen Gutachten über Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gestaltung nach außen, Landschaftsschutz usw. verhandelten sie auf Augenhöhe mit der EnBW, wie an den vielen Anlagen dieser Drucksache ersichtlich ist. Zudem erreichten sie, dass 2026 das neue Kraftwerk nur in Betrieb genommen wird, wenn das alte Kohlekraftwerk komplett abgeschaltet ist. Denn rein theoretisch wäre es möglich, die Kohleverfeuerung noch bis zum endgültigen Aus im Jahre 2038 beizubehalten.

Und sie erreichten auch, dass die Hilfsdampferzeuger für die Wärmegewinnung ebenfalls auf dem neuesten Stand der Technik entstehen und weniger Schadstoffe ausblasen. Ebenso erreichten sie, dass 2035 das GuD mit grünem Wasserstoff komplett betrieben werden muss, da ansonsten Ausgleichsmaßnahmen erfolgen müssen.

Um aber genau über die Wärmekapazitäten der Stadt Bescheid zu wissen, ist eine Wärmeplanung unerlässlich. Sie soll bis Ende 2023 erfolgt sein. Allerdings ist das schon zu spät, wir brauchen sie gleich. Wann ist damit zu rechnen, dass wir eine Drucksache diesbezüglich erhalten?

Es kann nicht unser Bestreben sein, weiterhin fossile Brennstoffe zu verwenden um Energie zu gewinnen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass möglichst sofort nach Inbetriebnahme die zusätzliche Beimischung von Wasserstoff mit dabei ist. Wasserstoff, der mit Hilfe von Kernkraft gewonnen wird, ist dabei ausgeschlossen. Am Besten wäre es natürlich grünen Wasserstoff, also aus Erneuerbaren Energien hergestellten Wasserstoff zu verwenden.

Die Voraussetzungen dafür wurden ebenfalls geschaffen, da schon von 2026 an Wasserstoff mit bis zu 20% dazukommen kann.

Da durch Sonne und Wind teilweise viel Strom, teilweise wenig bis kein Strom produziert wird, ist es nötig, eine Stabilisierung des Stromnetzes einzubauen. Kohle- und Kernkraftwerke sind für ein kurzzeitiges Hoch- und Runterfahren nicht geeignet. Geeignet wären dafür Gaskraftwerke, die schnell hoch und auch wieder zurückgefahren werden können.

Allerdings ist der Hauptanteil von Erdgas Methan. Es wirkt sich 10- bis 25-mal so stark auf den Treibhauseffekt aus wie Kohlendioxid, ist also bis zu 25-mal klimaschädlicher als CO2. Bis zu 15 Jahre bleibt es in der Atmosphäre erhalten und trägt gut 16 Prozent zum Treibhauseffekt bei.

Infolgedessen ist eine Leckage von ungefähr zwei bis drei Prozent Erdgas ausreichend, um jeglichen Vorteil der Verbrennung von Erdgas zu beseitigen.

Daher ist es unabdingbar, dass mit dem Bau dieses GuD der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht verhindert oder ausgebremst wird. Sondern im Gegenteil, dass er forciert wird und schnellstmöglich ausgebaut wird. Und gerade da sind wir auch auf die Mithilfe dieses Gremiums angewiesen, damit der Umstieg auf grünen Wasserstoff schnell gelingen kann, muss u.a. Photovoltaik in jeder Form, Windkraft, Geothermie, Wasserkraft schnell realisiert werden.

Eine Frage noch an die Herren von der EnBW: Es können 20% Wasserstoff anfangs zugefügt werden. Was muss geändert werden, wenn es bis zu 100 % Wasserstoff wird? (Antwort: es muss nur ein Teil der Turbine erneuert werden, ansonsten kann alles weiter verwendet werden)

Da wir noch nicht die Möglichkeit einer Zeitreise haben und nicht wissen, was die Zukunft uns tatsächlich bringt, tun wir Grünen uns sehr schwer diesem Projekt zu zu stimmen. Immerhin legen wir uns für die nächsten 50-60 Jahre fest.

Allerdings sehe ich im Augenblick auch keine wirkliche schnell lösbare Alternative. Rein von der Technologie her ist es sinnvoll Gaskraftwerke zu bauen, da sie schnell hoch und wieder runter regelbar sind. Auch wenn sie beim Hochregeln mehr Schadstoffe ausblasen als im Regelbetrieb. Ein Argument für den Bau des GuD ist auch die Förderung und Unterstützung unserer Landesregierung, um dadurch den schnellen Umstieg auf Wasserstoff zu erreichen.

Ein weiteres Argument für den Bau ist die baldige Abschaltung des Kohlekraftwerks, das einen großen Teil der Schadstoffe ausmacht, und die frühzeitige Beimischung von grünem Wasserstoff bzw. spätestens 2035 die vollständige Verwendung von grünem Wasserstoff als Ersatz für das Erdgas.

Andererseits ist aber die Verwendung von Erdgas nur sinnvoll, wenn die Umweltstandards dazu weltweit eingehalten werden und es keine Leckagen gibt. Auch die Abhängigkeit von den gasexportierenden Ländern macht die Entscheidung nicht einfacher.

Wie anfangs erwähnt wurde viele Jahre der Ausbau der alternativen Energien sehr schleppend verfolgt.

Wir Grünen werden heute für oder gegen den Bebauungsplan stimmen. Wir wollen uns nicht der Stimme enthalten, denn dadurch würden wir die Verantwortung an die anderen abgeben.

Wir, die dafür stimmen, erwarten, dass die EnBW ihre Versprechungen einhält und bis 2035 klimaneutral ist. Und wir vertrauen darauf, dass grüner Wasserstoff in Zukunft ausreichend zur Verfügung steht.

Vielen Dank

Einrichtung des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirats

Drucksache 101/2022

Rede im Gemeinderat von Isabell Steidel am 29.04.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Anwesende,

Warum haben allein in Deutschland Millionen von Menschen ihre wertvolle Zeit darauf verwendet, auf Fridays-For-Future Demonstrationen zu gehen?

Für uns als politische Menschen hier im Raum mag es etwas Normales sein, bei verschiedensten Anlässen auf die Straße zu gehen.

Aber warum nehmen gewissenhafte, junge Menschen es in Kauf, schlechtere Noten zu bekommen durch das Verpassen von Unterrichtseinheiten? Teilweise sogar direkt vor den Abschlussprüfungen, die ein entscheidender Faktor für die Zukunft sein können?

Warum nimmt sich auch die Mutter mit zwei Kindern, die schon genug damit zu tun hat ihren Job, die Kinderbetreuung und teilweise den Haushalt unter einen Hut zu bringen, die Zeit auf der Straße mitzudemonstrieren?

Weil sehr viele Menschen verstanden haben: wir können uns keinen Aufschub mehr leisten. Wir müssen JETZT in Klimaschutz investieren, wir müssen JETZT handeln. Und wir sind heute immer noch zu langsam. Das 1,5 Grad Ziel ist in fast unerreichbare Ferne gerückt laut des neuen IPCC-Berichts. Und jedes Zehntel Grad Erwärmung werden wir, auch hier vor Ort in Heilbronn, schmerzhaft zu spüren bekommen. Deswegen ist es unsere Pflicht, so schnell wie möglich und vor allem so effektiv wie möglich zu handeln.

Der neue Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat wurde im Klimaschutz Masterplan als eine Leitmaßnahme gelistet und das ist auch richtig so, denn wir brauchen diesen Beirat um ein Controlling der Einhaltung der im Masterplan beschlossenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Wir brauchen ihn aber auch um nachjustieren zu können und um adäquat auf neue Herausforderungen mit neuen Ideen und vor allem gemeinsam, auf allen Ebenen, zu reagieren. Es ist sehr gut, dass durch die vorgeschlagene Besetzung viele verschiedene Perspektiven zu Wort kommen und auch Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter:innen an Bord sein werden.

Doch als wir gelesen haben, dass der Beirat „mindestens 2x Jahr“ stattfinden soll, hatten wir Sorge. Denn ein Beirat, der dann wahrscheinlich auch 2x Jahr nur stattfindet – bis jetzt sind 2 Termine für dieses Jahr angesetzt - kann, unserer Meinung nach, nur sehr begrenzt Raum für Diskussionen bieten. Das sehen wir Grüne sehr kritisch. (Pause)

Doch trotzdem ist der Beirat komplett neu und niemand von uns hier im Raum kann genau einschätzen, was für ein Workload auf uns schlussendlich zukommen wird.

Wir Grüne fordern deswegen, dass nach einem Jahr evaluiert wird, ob die Anzahl der Sitzungen ausreicht oder ob nachjustiert werden muss. (Pause)

Klimaschutz kostet, aber kein Klimaschutz kostet viel mehr. Und damit meine ich nicht nur monetäre Einheiten – sondern eine unbeschwerte Zukunft von allen jungen Menschen heute. Damit sie zukünftig nicht mehr auf die Straße gehen müssen um uns als Politiker:innen daran zu erinnern, dass wir unsere Hausaufgaben zu machen habenn. Und dass wir in der Verantwortung dazu stehen, sagen uns nicht nur diese vielen Menschen auf der Straße, sondern auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil.

Lassen Sie uns gemeinsam nach bestem Wissen und Gewissen und voller Energie Heilbronn zur Klimaschutzvorreiterstadt machen. Danke.

Drucksache 033, Kilianstr. 14+20, ehem. Barthel

Rede im Gemeinderat am 24.02.2022 von Eva Luderer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Stadträtinnen, liebe Stadträte,
sehr geehrte Damen und Herren!

Wir beschließen heute eine Drucksache mit Satzungsbeschluss. Doch dieses Mal muss ich meinem Ärger Luft machen.

Bereits bei der Zustimmung zum Entwurf am 28.7.2021 stellten wir Grünen einen Antrag, PV auf dem Dach des Gebäudes zu installieren. Nach einiger Diskussion meinte Herr Hajek damals, dass ein Gebäude wie dieses genügend Leerrohre zur Verfügung hätte um auch nachträglich sowas zu installieren.

Das Dach wird jetzt mit 30 cm Substrat bestückt, 10 cm mehr als geplant. Das ist schon mal ein guter Ansatz. Denn durch die Dachbegrünung ist auch der oberste Stock des Gebäudes vor Hitze und Kälte zusätzlich geschützt, was im Endeffekt auch Energie einspart. Zudem soll ein insektenfreundliches Habitat aus heimischen Arten dort oben angesiedelt werden.

Allerdings ist nicht das ganze Dach begrünt. Auf meine Frage im Bau- und Umweltausschuss wie groß die Grünfläche auf dem Dach denn dann endgültig sei, erhielt ich von Ihnen, Herr Dr. Böhmer, die Antwort, dass man das ja sehe, es sei alles was grün ist und es sei ja klar, dass auf ein Glasdach kein Substrat aufgebracht werden könne. Bei dieser so genauen Angabe frage ich mich schon, ob das nicht eine Mogelpackung ist. Per Gesetz ist es Pflicht ein Flachdach zu begrünen und seit 1. Januar diesen Jahres zusätzlich mit einer PV-Anlage zu versehen.

Umso erstaunlicher finde ich, dass die Vorhabenträgerin den Bau einer solchen PV-Anlage auch nach intensiven Verhandlungen ablehnt. Dadurch zeigt sich, wie nötig die Gesetzesänderung ist. Gerade die jetzige Situation auf dem Energiemarkt zeigt, wie wichtig es ist, den Ausbau der alternativen Energien zu beschleunigen und dadurch von u.a. Gaslieferanten unabhängig zu werden.

Wir Grünen forderten niemals, dass der Investor / die Investorin die PV-Anlage selbst installieren solle. Es gibt genügend Anbieter, die ganz wild darauf sind Dachflächen zu mieten und dort dann darauf PV zu installieren. Es wäre auch für das Hotel eine zusätzliche Einnahmequelle durch die Vermietung.

OB Mergel meinte im GR im Dezember bei der Fortschreibung des Klimaschutz-Masterplans:
Man sei sich einig, dass bei diesem Thema große Anstrengungen unternommen werden müssten. Mit der Fortschreibung des Klimaschutz-Masterplans werde aber eine gute Grundlage geschaffen.

Nun ist es an der Zeit dem Papier auch Taten folgen zu lassen.

Der Ausbau der Stromtrasse von Norden nach Süden wird noch einige Jahre dauern. PV ist eine gute Möglichkeit schnell und unkompliziert Strom zu gewinnen. Und zwar nicht nur auf den Dächern sondern auch an möglichst vielen anderen geeigneten Stellen.

Für die Zukunft hoffe ich, dass es eine Selbstverständlichkeit wird, dass PV auf jedem Dach installiert wird. Denn auch „kleine“ Maßnahmen helfen die Energiewende voranzubringen.

Und wie schon anfangs erwähnt, meinte Herr Hajek ja, dass auch nachträglich noch Photovoltaik auf dem Gebäude installiert werden kann.

Also schaun mer mal!

Klimaschutz Masterplan

Rede von Isabell Steidel am 17.05.2021 im Gemeinderat

Sehr geehrter Herr OB, lieber Herr Basch, liebe Kolleg:innen, sehr geehrte Anwesende,

nun liegt der Klimaschutz Masterplan auf dem Tisch. Endlich! Denn man kann sagen: Verstauben hätte er schon können in der Schublade, in der er davor lag. Doch in der Zwischenzeit - seit seiner Erstellung bis zur Kenntnisnahme heute – ist zum Glück einiges passiert:

Das BVerfG-Urteil zum Beispiel. Es ist historisch, denn es sagt ganz klar: Klimaschutz ist ein Grundrecht. Zitat: "Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen." Damit haben auch die Heilbronner Bürgerinnen und Bürger das Recht, vor den Auswirkungen der Klimakrise bestmöglich geschützt zu werden – und zwar dadurch, dass wir nun alles dafür geben, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Doch was heißt das konkret?

So schnell wie möglich bedeutet für uns Grüne nicht, wie zunächst angekündigt, erst 2050 klimaneutral zu werden und dann auch nur „annähernd“. Damit hätte sich Heilbronn nur den Titel „Oberhinterherlaufstadt“ in Sachen Klimaschutz geholt.

Wir müssen es anders machen: In der Zwischenzeit hat auch das Land ein klares Ziel vorgegeben: Klimaneutralität bis 2040. Doch nicht nur diese Jahreszahl als Zielvorgabe gilt – auch das 1,5 Grad Ziel ist eine klare Vorgabe. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass nicht alle Klimaschutzmaßnahmen erst am Ende dieses Zeitkorridors angepackt werden dürfen, sondern dass sie gut verteilt werden müssen.

Für uns bedeutet das auch: einen Puffer einplanen, an Zeit und an Ressourcen. Das hätte auch der alte Klimaschutz Masterplan vermissen lassen: große Investitionen müssten direkt angegangen werden, nicht erst am Ende, damit genügend Zeit bleibt, große Vorhaben auch wirklich umsetzen zu können. Hier hätte das ursprüngliche Zielszenario die größten Einsparungen am Ende, zwischen 2040 und 2050 mit 37%, vorgesehen. Aber es darf keine Bugwelle an Aufgaben entstehen, die umgesetzt werden müssen. Wir dürfen nicht die größten Einsparungen am Schluss angehen, das wäre fatal. Damit müssen wir jetzt anfangen, damit wir noch Zeit haben zu reagieren, falls sich Maßnahmen verzögern oder unvorhergesehene Ereignisse reinwirken.

Wir sind gerade schon bei 1,2 Grad Erderwärmung hier in Baden-Württemberg. Um es bildlich zu sagen: Das Wasser steht uns nicht nur bis zum Hals, sondern schon darüber hinaus.

Deswegen ist es auch gut und notwendig, dass es die Ergänzungsdrucksache 081 A gibt.

Die neue Vorgabe, das Klimaschutzziel der Stadt an das des Landes anzupassen, ist natürlich richtig. Aber uns fehlt eine zeitliche Terminierung bei der Erneuerung des Konzepts, wir können nicht 2 oder 3 Jahre warten bis zur nächsten Verabschiedung. Nochmal: die Zeit drängt! Außerdem brauchen wir dringend das im Konzept vorgeschlagene Controlling und darin auuch eine Verschärfung. Denn was passiert, wenn die Stadt die Ziele nicht einhält? Bis jetzt gar nichts. Das kann nicht sein. Umso wichtiger ist, dass genau definiert wird was passiert, wenn Klimaschutzziele verfehlt werden. Und das muss auch eine Aufgabe des neuen Klimabeirats sein, der jetzt eingesetzt werden soll.

Der neue Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat, die Erstellung eines Konzepts für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2030, die Fortbildung der Mitarbeitenden der Stadt Heilbronn - das alles sind Maßnahmen, die sofort beginnen müssen und deren Umsetzung nicht verzögert werden darf.

Bei der Erstellung eines neuen, ergänzenden Konzepts finden wir Grüne wichtig:

  1. Dass klar herausgearbeitet wird, was in welchen Händen liegt, also, ob die Zuständigkeit dafür beim Bund, beim Land, bei der Stadt, in der Bürger*innenschaft oder privat ist
  2. Dass klar definiert wird, wie groß die Zeiträume sein sollen, bis diese Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet haben sollen
  3. Dass Maßnahmen ermittelt werden, mit denen die Stadt bspw. die Umsetzung von Solar- und Windparks fördern kann, falls sie selbst keine bauen wird. Da braucht es Anreizprogramme
  4. Dass die Zielerreichungen mit konkreten, ausreichenden und quantitativ bewerteten Maßnahmen unterlegt sind
  5. Und dass auch das Thema Speichermöglichkeiten der Erneuerbaren Energien behandelt wird

Außerdem gibt es noch einen kleinen Fehler im Konzept, der korrigiert werden sollte: Elektrofahrzeuge und Gas-Fahrzeuge werden mit 0 CO2 bilanziert, obwohl die Herstellung der Fahrzeuge natürlich nicht CO2 neutral ist. Das wurde aber aus dem Mobilitätskonzept übernommen, lag also nicht in der Verantwortlichkeit der Verfassenden, aber sollte trotzdem an dieser Stelle natürlich geändert werden.

Sehr gut finden wir aber an dem Konzept, dass alle Treibhausgase (THG) berücksichtigt werden - nicht nur das CO2, denn beispielsweise heizt Methan die Atmosphäre auf 20 Jahre betrachtet 87-mal so stark auf wie CO2.

Die beiden neuen Planstellen dürften - ähnlich wie die Stellen im Bereich Radverkehr - sich bestimmt aus den Fördergeldern selbst finanzieren. Das zeigt: wir dürfen nicht sparen: Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und braucht eine entsprechende personelle Ausstattung, um das Thema in jedem Bereich mitzudenken und um die derzeitige Förderkulisse überblicken und entsprechende Förderungen beantragen zu können. Als Querschnittsaufgabe ist es auch wichtig, dass die Klimaschutzleitstelle direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt ist und Klimaschutz somit, zumindest ein Stück weit, zur Chefsache gemacht wird.

Auch die Teilnahme am European Energy Award, die als Qualitätsmanagementsinstrument im Bereich Energie und Klimaschutz fungieren soll, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn wir müssen die Erneuerbaren schnellstmöglich ausbauen. Der Forderung des Bündnisses Energiewende Heilbronn, dass auch neue Anlagenkonzepte wie Agri-Photovoltaik untersucht werden sollen, schließen wir Grüne uns an.

Den Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und FWV hingegen lehnen wir entschieden ab, da wir ihn als eine Verschiebung der Verantwortung von Heilbronn in andere Region Deutschlands sehen. Den Fraktionen fehlt offensichtlich der Mut, in den Dialog mit den Bürger*innen und Gremien zur Erarbeitung von Erneuerbaren-Energien-Potenzialen in Heilbronn zu gehen.
Wir Grüne sehen durchaus Chancen in Bereich der Waldheide, des Schweinsbergs bis hin zur Autobahn A81 nördlich von Obergruppenbach Flächen für Windenergieanlagen intensiv zu prüfen. Damit können wir, ggf. auch mit städtischer Beteiligung an Erneuerbaren Energien vor Ort einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mögliche negative Auswirkungen werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren geprüft, vermieden, reduziert oder gar ausgeglichen. Viel mehr bestehen dann im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen die Chance, umweltfreundliche Projekte vor Ort umzusetzen, wie der gerade im Bau befindliche Bürgerwindpark Bretzfeld-Obersulm zeigt (: ca. 80 Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, 1,6 ha Neuaufforstung, 1,9 ha Waldaufwertung Borkenkäferflächen in FFH-Gebiet, 19 Ersatzgewässer für Gelbbauchunken,...umgesetzt).
Investitionen in bestehende Windparks erachten wir aufgrund der derzeitigen Marktlage - es herrscht eine hohe Nachfrage nach ökologischen Kapitalanlagen bei gleichzeitig wenig Angebot aufgrund des schleppenden Ausbaus- für unwahrscheinlich oder wenig wirtschaftlich. Projekte müssen vor Ort selbst erarbeitet werden um die maximale Wertschöpfung und Beteiligung dadurch zu erzielen. Repowering findet mangels fehlender politischer Rahmenbedingungen derzeit ohnehin nur in sehr geringem Ausmaß statt, alte Windenergieanlagen werden bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen und technischen Lebensdauer betrieben und anschließend zurück gebaut. Hinzu kommt, dass ein Repowering faktisch eine neue Planung mit neuer Infrastruktur bedeutet. Bestehende Infrastruktur oder gar Fundamente können aufgrund der unterschiedlichen Anlagendimensionen in keinster Weise verwendet werden. In Baden-Württemberg bestehen hier nur sehr wenige Potenziale, wie die Praxis zeigt. Das wurde mir auch vergangene Woche in einem Termin mit der Geschäftsführung des Bürgerwindparks Hohenlohe aufgezeigt.

Grundsätzlich stehen wir Grüne solchen Beteiligungen positiv gegenüber – vor Jahren, noch unter dem früheren Oberbürgermeister Himmelsbach, haben wir solche Beteiligungen beantragt. Damals wurde das von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Aber wie gesagt, die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Einem netten „Windkraft ja, aber bitte nicht vor unserer Haustüre“-Antrag, der die Machbarkeitsstudie vor Ort verhindern will und die aktuelle Marktlage verkennt, können wir aber nicht zustimmen. Schade, dass hier das eine (die Beteiligung auch anders wo) gegen das andere (die Machbarkeitsprüfung vor Ort) ausgespielt werden muss.

So, nun wieder zurück zum Masterplan:

Ich gebe es ehrlich zu und man hat es auch an meiner Einleitung erkennen können: lange haben wir auf diesen Masterplan gewartet und es hat mich geärgert, dass das Konzept auf den letzten Metern nach der Erstellung noch so lange in den Gemeinderat gebraucht hat. Natürlich hat es jetzt, mit den neuen gesetzlichen Vorgaben, etwas Gutes, da es jetzt notwendig geworden ist, dass Heilbronn nachlegt: Aber ich will es noch mal in eine andere Richtung betonen: Mit einem neuen Plan halten wir dann nur die neuen gesetzlichen Vorgaben ein.

Aber wo ist ein ambitioniertes Vorgehen der Stadt erkennbar? Die Anpassung des Masterplans ist nur eine Reaktion auf neue Vorgaben und keine eigene ambitionierte Zielsetzung. Damit sind wir dann zwar keine „Hinterherlaufstadt“ mehr - aber auch keine „Vorausgehstadt“.

Es muss ernsthaft zur Debatte gestellt werden, ob wir die uns vorgegebenen Ziele nicht auch früher erreichen können und wollen. Tübingen hat beispielsweise im Juli 2019 beschlossen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Auch in Heilbronn hat sich ein Bündnis namens German Zero Heilbronn gegründet, das sich für Klimaneutralität der Stadt bis 2035 einsetzt.

Wie wäre es, wenn Heilbronn ebenso stark wie Tübingen vorangeht, ein Zugpferd wird in Sachen Klimaschutz? Dass Heilbronn ein eigenes klimapolitisches, ambitioniertes Profil gewinnt?  Denn klar ist auch: jeden Cent, den wir jetzt in die Bekämpfung des Klimawandels reinstecken ist gut angelegtes Geld. Und wenn wir die Reparaturkosten der Auswirkungen des Klimawandels – beispielsweise durch Extremwetterereignisse – den erforderlichen Investitionen gegenüberstellen, dann zeigt sich klar, dass diese um ein Vielfaches teurer werden, je weniger wir jetzt investieren.

Um zum Ende zu kommen: es ist wichtig, dass viele Maßnahmen direkt umgesetzt werden müssen. Wie beispielsweise der Klimaschutzbeirat, weswegen wir heute dafür stimmen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Plans zu beauftragen.

Doch wir Grüne wollen Heilbronn als Zugpferd in Sachen Klimaschutz sehen und werden uns dafür stark machen.

Ich will deswegen heute mit einem Appell an meine Kolleginnen und Kollegen enden: Klimaschutz geht uns alle an, denn er betrifft nicht nur unsere Zukunft, sondern auch die unserer nachfolgenden Generationen ganz massiv.

Die Klimakrise ist die nächste Krise, die wir erleben und das wissen wir – im Gegensatz zur derzeitigen Pandemie – bereits heute.

Ich bitte Sie daher, lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, um in Heilbronn wirklich ambitioniert voranzuschreiten in eine lebenswerte Zukunft. Für alle hier Anwesenden, für alle Heilbronner Bürgerinnen und Bürger und ihre Nachkommen.

Vielen Dank.

Der gesamte Masterplan Klimaschutz ist hier nachzulesen:

https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/umwelt_mobilitaet/klimaschutz/Klimaschutz-Masterplan_Stadt_Heilbronn.pdf)

Kulturzentrum Weinsbergerstraße

Rede von Susanne Bay am 26.04.2021 im Gemeinderat

Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits seit mehr als 30 Jahren gibt es an der Weinsberger Straße eine Moschee inklusive Nebennutzungen. Allerdings – wie heißt es in der Drucksache euphemistisch – in mäßigem baulichen Zustand mit erhöhtem Sanierungsbedarf. Ich würde mal sagen, das aus verschiedenen Gebäuden zusammengestupfelte Ensemble ist ziemlich behelfsmäßig, war nicht von Anfang an als Moschee konzipiert, sondern ist, sicher in viel Eigenleistung, peu à peu –  also nicht in einem Guss entwickelt worden. Dazu ist die heutige Parkplatzsituation völlig unzureichend. Die Zufahrts- und Abfahrtssituation direkt auf eine Straße mit bis zu 50.000 Fahrzeugbewegungen am Tag ist gefährlich und behindert immer wieder den fließenden Verkehr.

Deshalb gibt es seit 2011 – in Worten seit zweitausendelf – den Plan von DITIB und Kontakte mit der Stadt, an gleicher Stelle, also dort – ich betone es nochmal – wo es bereits eine Moschee gibt und dort, wo also bereits Baurecht besteht, ein neues Moscheegebäude mit Nebennutzungen zu bauen.

Seitens der Stadt wurde trotz grundsätzlich jetzt bereits bestehenden Baurechts empfohlen, dass DITIB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragen soll, um eine Neubebauung mit neuen Flächenbedarfen besser anzuschließen an die Umgebungsbebauung und auch um zeitgemäßere und zu den veränderten Umgebungsbedingungen passende Architektur zu ermöglichen als ohne neues Planungsrecht. Und niemand kann doch ernsthaft meinen, dass eine Ortsbausatzung von 1939 und Baulinienpläne von 1954 oder 1959 im 21. Jahrhundert noch die richtigen Antworten geben können auf die städtebaulichen Herausforderungen. Und wer sich dort unten umschaut, sieht mit dem Theater und dem K3 gegenüber, dem westlich des fraglichen Grundstücks gelegenen Hochhaus, der massiven Bebauung im Osten sehr deutlich, dass wir dort inzwischen eine verdichtete, in die Höhe gebaute innerstädtische Gesamtlage haben, zu der die bisher möglichen Baufelder so nicht mehr passen.

Darüber hinaus hat die Verwaltung die Durchführung eines internationalen Architekturwettbewerbs empfohlen. Dem ist DITIB nachgekommen. Vertreter der Stadt waren in dieses Verfahren eingebunden. Der Wettbewerb brachte als Siegerentwurf eine moderne Architektur eines muslimischen Gebetshauses mit Nebennutzungen hervor, das an dieser Stelle eine Aufwertung der städtebaulichen Situation bewirken wird – ganz so, wie es in einem Sanierungsgebiet – hier Nordstadt II Paulinenstraße- das Ziel ist. Dieses haben wir 2013 beschlossen und die Grundstückseigentümer waren – im Gegensatz zum gleichen Versuch beim Wollhaus – willens , die städtebauliche Situation zu verbessern.

Und seit vielen Jahren gab und gibt es seitens DITIB Gespräche mit den Gemeinderatsfraktionen. Es ist also seit beinahe einem Jahrzehnt klar, dass sich DITIB am bisherigen Standort baulich verändern möchte.

In all diesen Jahren fanden neben dem Wettbewerb zusätzlich Abstimmungen mit der Verwaltung statt zu funktionalen Erfordernissen und von verschiedener Gemeinderatsseite wurden mehrfach Veränderungen eingefordert.  Zum Beispiel zum Thema Zu-und Abfahrt zur Tiefagarage und zur Anzahl der Stellplätze. All diese Erfordernisse wurden seitens der Vorhabenträger in die Planungen eingearbeitet. Ein Wort zu den Stellplätzen: natürlich werden die bei Hochbetrieb nicht ausreichen – wie übrigens bei vielen weiteren Einrichtungen in der Stadt auch nicht. Aber genau dafür liegt das Projekt ja sehr günstig, nämlich neben mehreren fußläufig leicht zu erreichenden öffentlichen Tiefgaragen und direkt neben einer Stadtbahnhaltestelle. Wir sehen hier die Verantwortlichen in der Pflicht- wie wir das auch bei sonstigen Einrichtungen tun – ihre Besucherinnen und Besucher entsprechend hinzuweisen. Bei Falschparken muss es natürlich von Anfang an konsequent Strafzettel geben, damit klar ist, wie das zu laufen hat. Im Juli 2020 wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich DITIB verpflichtet, das Vorhaben in einer bestimmten Frist durchzuführen. Ein solcher Vertrag signalisiert natürlich im Gegenzug, dass es der Stadt wichtig ist, dass das Vorhaben auch verwirklicht wird.

Was jetzt noch fehlt, ist die Einleitung eines offiziellen baurechtlichen Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, über dessen Einleitung die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Wir sehen hier nach 10 Jahren Vorlauf mit dem geschilderten Ablauf keinen aus dem Baurecht – und um das geht es hier – entstehenden Grund, diese Aufstellung nach pflichtgemäßer Ermessensabwägung zu verwehren. Das ist dann der Beginn des öffentlichen Verfahrens, bei dem auch die Nachbarschaft intensiv mit einbezogen wird, ebenso wir Träger öffentlicher Belange und in dem dann auch Dinge wie Parkplätze nochmals diskutiert werden.

Die derzeitige inhaltliche Ausrichtung von DITIB kann in dieser Debatte keine Rolle spielen. Eine Auseinandersetzung mit deren Inhalten muss an anderer Stelle stattfinden. Wir Grünen führen diese immer wieder, auch mit örtlich Verantwortlichen von DITIB, denn wir gehen absolut nicht mit allem d'accord, für was DITIB im Moment steht. Und wir vertrauen auf unseren Rechtsstaat, der mit seinen Möglichkeiten hier – genau wie bei anderen Einrichtungen und Institutionen - genau hinschauen muss. Grundsätzlich gilt in diesem Rechtsstaat aber auch das hohe Rechtsgut auf freie Religionsausübung.

Die AfD kommt jetzt mit einer Verlagerung der Moschee an einen anderen Ort daher. Dies nach beinahe 10 Jahren Planung am bisherigen Standort und mit der Begründung, eine Ghettobildung – schon allein der Begriff ist zu hinterfragen – verhindern zu wollen. Ist es nicht gerade auch ein Integrationshemmnis, Einrichtungen wie Moscheen aus der Stadt hinaus in Gewerbegebiete oder den Stadtrand schieben zu wollen oder welchen Ort oder Platz habe Sie vorgesehen als Alternativstandort? In Gewerbelagen findet jedenfalls garantiert keine nicht extra organisierte Berührung innerhalb der Stadtgesellschaft statt. An einem zentraleren Ort ist dies eher zu erwarten und sollte von allen Beteiligten angestrebt werden.

Wir Grünen werden also heute der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zustimmen.

Gewerbegebiet Steinäcker

DS 135 und 135A / 2020

Rede von Eva Luderer im Gemeinderat am 12.10.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Stadträtinnen, liebe Stadträte,
sehr geehrte Damen und Herren!

Bereits 2016 war das Gewerbegebiet Steinäcker auf der Tagesordnung, wie der damalige gemeinsame Antrag der Fraktionen zeigt. Die Drucksache sollte auch im Gemeinderat im Juni in diesem Jahr besprochen werden, wurde aber wegen großem Diskussionsbedarf von der Tagesordnung abgesetzt. Das zeigt auch, es ist nicht einfach.

Einerseits ist es wichtig, bereits in die Zukunft zu denken auch hinsichtlich Gewerbegebieten. Der Zusammenhang mit Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen ist bekannt.

Andererseits ist es aber existenziell, Ackerflächen für unsere Ernährung bereit zu halten und Raum freizuhalten sowohl für die Entfaltung der Natur und als auch für die Menschen zum Spazierengehen und als Erholungsraum.

Gerade mit Blick auf den Klimawandel und die nachfolgenden Generationen müssen wir diesen Aspekt immer mit einbeziehen.

In der Drucksache steht, dass die Flächen östlich der Römerstraße in der vorliegenden Planung nicht überplant werden und grenzen den Bauabschnitt, über den wir heute entscheiden, entsprechend ab. Andererseits definieren Sie gleichzeitig die östlich gelegenen Grundstücke als Erweiterungsgebiet. Das geht uns Grünen zu weit. Deshalb stellen wir gemeinsam mit anderen Fraktionen nochmals klar, dass über mögliche Erweiterungsflächen nicht abgestimmt wird und beantragen eine Streichung dieser Fläche in der jetzigen Drucksache und den Plänen.

Wir geben zu bedenken, dass zur Zeit etliche Büroflächen zur Verfügung stehen. Mit der Corona-Pandemie wurde das Home-Office beliebt und es wird auch sicherlich nach der Pandemie noch weiter betrieben werden. Große Betriebe der Region bauen zudem im Moment neue Headquarters. Dadurch wird es bei Bestandsflächen zu Verschiebungen kommen. Auch stehen noch Gewerbeflächen in bestehenden Gewerbegebieten zur Verfügung. Wieviele sind das und wo sind sie?

Wir wissen, dass es für Sie aufwändig ist, die Gewerbeflächen zu ermitteln: die, die vorhanden sind und die, die noch nötig sind. Doch ohne diese Offenlegung ist es uns nicht möglich zu beurteilen, wie viele Gewerbeflächen wirklich benötigt werden.

Wichtig ist unserer Ansicht nach auch, dass die bereits bestehenden Gewerbegebiete ertüchtigt werden. In dem z.B. große ebenerdige Parkflächen in Parkhäuser umgewandelt werden. Dadurch könnten auf einer wesentlich kleineren Grundfläche genauso viele Autos wie vorher untergebracht werden. Diese gewonnenen Grundflächen könnten dann wiederum für Erweiterungsbauten zur Verfügung stehen. Auch die Möglichkeit Gewerbebetriebe nicht nur ebenerdig zu bebauen, sondern in die Höhe zu gehen, sollte mit einbezogen werden.

Unklar ist auch noch, wohin die Ausgleichsflächen für die Bebauung kommen sollen. Hier gibt es bereits jetzt Engpässe und wiederum Druck auf Landwirtschaft und andere Nutzungen. Auch darüber brauchen wir mehr Informationen.

Dies zeigt uns auch deutlich, dass wir unseren Umgang mit dem wertvollen Gut Boden dringend überdenken müssen, ohne uns gleich dem Vorwurf auszusetzen, wir sehen nicht in die Zukunft. Gerade weil wir das tun, müssen wir genau überlegen, wie viel neuen Verbrauch wir uns noch leisten können. Deshalb ist es auch wichtig zu wissen, welche Schritte bei einer zukünftigen Beschlussfassung nötig sind, wenn die fragliche Fläche aus den Potenzialflächen endgültig herausgenommen werden soll. Hier brauchen wir unbedingt Klarheit.

Zusammenfassend hier nochmals unsere Forderungen:

  • Heute stimmen wir dem ersten Bauabschnitt zu
  • über die Erweiterungsfläche für die Grundstücke östlich der Römerstraße wird nicht abgestimmt.
  • es gibt eine gründliche Aufarbeitung der Situation der Gewerbeflächen
  • und wir erhalten Informationen darüber, wie eine Herausnahme aus dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan erfolgen kann bzw. wie diese zu behandeln ist.

Vielen Dank!

 

Neckarbogen 2. Bauabschnitt

Rede von Susanne Bay zur Drucksache 165/2020 im Gemeinderat am 29.07.2020

Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun komme ich berufsbedingt viel rum im Ländle, gerade auch mit dem Thema Bauen und Wohnen. Dabei merke ich: Heilbronn hat vielen anderen Kommunen eine Sache voraus: Wir sind Eigentümerin richtig vieler Bauflächen und das auch noch im Innenbereich. Dadurch haben wir maximale Gestaltungsmöglichkeiten, was die Bebauung, also die Gestaltung von Stadt, ich möchte sagen Stadt der Zukunft, anbetrifft. Da gönne ich mir dann tatsächlich immer ein wenig Stolz.

Denn wir haben im Bauabschnitt 1 im Neckarbogen in vielem diese Chance genutzt und es ist ein vielbeachtetes und preisgekröntes  Beispiel für urbanes Wohnen mit ambitionierten energetischen Konzepten, spannender äußerer Anmutung, nachhaltigen Baumaterialen und außergewöhnlichen Nutzungskonzepten entstanden.

Deshalb ist es absolut folgerichtig, für die weitere Aufsiedlung einen entsprechenden sorgfältigen hochkarätigen Auswahlprozess vorzunehmen wie beim ersten Mal, quasi vom Verfahren her eine Konzeptvergabe in vollendeter Form.

Und es bietet sich uns die einmalige Chance, aus dem Guten, was bisher entstanden ist, das rauszufiltern, was genau so bleiben kann oder was noch besser gemacht werden kann und, diese Dinge gibt es aus unserer Sicht eben auch: besser gemacht werden muss.

Da ist zunächst das Verkehrskonzept: Wer heute in den Neckarbogen geht sieht: Das Verkehrskonzept im ersten Bauabschnitt ist im Grunde gescheitert. Es hat nur in der Zeit der Buga deshalb funktioniert, weil eben eine Einfahrt ins Gebiet verboten war. Quasi am Tag nach Ende der Schau hat sich der motorisierte Individualverkehr das Gelände unbarmherzig erobert. Warum: weil ausschließlich auf Tiefgaragen gesetzt worden war. Und ich muss es jetzt echt mal machen, das Ding mit dem hätte und der Fahrradkette und sagen: Die Quartiersgarage, die wir Grünen immer gefordert haben, fehlt an allen Ecken und Enden um neben den Autos der Bewohner*innen auch Autos von Besucher*innen, Mitarbeiter*innen der Geschäfte und Kundi*innen Parkraum zur Verfügung zu stellen. Im Grunde ist der Neckarbogen wegen diesem eklatanten Versäumnis seit Tag 1 nach Buga optisch mit überall rumstehenden Autos ein Wohngebiet wie jedes andere auch. Sehr sehr schade. Da können wir noch so oft einen modal split von 30 zu 70 zugunsten von Fuß Rad und ÖPNV und ein autoarmes Quartier ins Fenster stellen, wenn wir nicht den Rahmen dafür schaffen. Und dies wurde leider versäumt.

Diese Erkenntnis hat sich jetzt ausweislich dieser DS bei der Verwaltung auch durchgesetzt und die Quartiersgaragen sind geplant. Aus unserer Sicht ist es jetzt das allererste, was gebaut werden muss.

Wir Grünen können unter dieser Bedingung – wie sie bemerken – sogar damit leben, dass unter Teilbereichen der Gebäude Tiefgaragenstellplätze gebaut werden KÖNNEN. Denn: Das Verkehrskonzept sieht vor, dass diese in den Hochgaragen abgelöst werden können. Das heißt, niemand ist gezwungen einen Tiefgaragenstellplatz zu bauen, der bei dem vorhandenen Untergrund mal schnell ab 40.000 Euro kostet und natürlich die Preise für die Wohnungen mit in die Höhe treibt. Und wenn die Hochgarage das bietet, was moderne Hochgaragen bieten können, nämlich quasi ein Mobilitätshub zu sein mit vielen mobilitätsfördernden Angeboten, dann ist das ein richtig attraktives Angebot, das viele gern annehmen werden für einen Bruchteil des finanziellen Aufwands einer Tiefgarage. Vielleicht schaffen wir es beim dann folgenden BA ganz ohne Tiefgaragen.

Zu einem weiteren Punkt: Wir haben uns im Handlungsprogramm Wohnen tatsächlich viel vorgenommen: nämlich für eine auskömmliche Wohnraumversorgung entlang der Bedarfslage der Heilbonner*innen zu sorgen. Diese Bedarfslage muss also bei jeder Bebauung unsere Grundlage sein. Wir Grünen sehen ganz deutlich: die Bedarfe an sehr hochpreisigen Wohnungen in Heilbronn werden bedient und sind bereits gut gedeckt. Woran es fehlt, sind Wohnungen im geförderten und mittleren Preissegment. Im BA 1 haben wir es ohne Quote gerade mal auf 9 % geförderten Wohnraum gebracht. Bei diesem Thema ist quantitativ großer Nachholbedarf und auch inhaltlich.

  1. Inhaltlich: solange in einer Gemeinderatsdrucksache der Begriff „soziale Wohnraumquote“ steht, besteht Aufklärungsbedarf. Die Menschen, die geförderten Wohnraum nachfragen, sind in der Regel nicht sozial in Schwierigkeiten oder gar schwach (sowieso ein schwieriges Wort), sondern können aus wirtschaftlichen Gründen die im Moment aufgerufenen Mieten nicht bezahlen. Menschen in sozial schwierigen Lagen gilt natürlich auch unsere Sorge, auch in gefördertem Wohnraum, aber der überwiegende Teil der Menschen, die solche Wohnungen nachfragen, sind mitten in unserer Gesellschaft unterwegs: Für eine 4-köpfige Familie beträgt das Einkommen, bis zu dem sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten kann, ca. 70.000 €. Wir reden hier also von der Polizistin mit einem Mann Teilzeit in der Krankenpflege, von der Bäckereifachverkäuferin und vielen anderen Menschen, die die Infrastruktur in Heilbronn für uns alle mit aufrechterhalten. Und diese Menschen müssen aus unserer Sicht auch in der Stadt zwingend wohnen können. Wir denken ebenso an Menschen im Rahmen der Inklusion, die sich selbstverständlich auch ein Leben in unserer Stadt, unter uns, wünschen.
  2. Quantitativ: Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 50 % einer Stadtgesellschaft theoretisch einen WB-Schein erhalten könnten. Was sie nicht tun, weil viele ja auch schon seit Jahren gut und bezahlbar wohnen, das darf man ja auch nicht vergessen. Dennoch ist eine Quote von 15 %, wie sie die Verwaltung vorschlägt oder von 20%, wie sie CDU, FWV und FDP vorschlagen trotzdem völlig am Bedarf vorbei.

    ZUMAL es inzwischen auf Landesebene ein richtig gutes Förderprogramm gibt, das die finanziellen Nachteile, die eine Vermietung unter der örtlichen Vergleichsmiete für Investoren bringt, ausgleicht. 3500 Euro pro qm anrechenbare Baukosten ohne Grundstückskosten, die können extra gefördert werden, das ist nicht nichts. Und weil wir Grünen der Meinung sind, dass die Stadt nicht nur über Verpflichtungen wie Quote agieren sollte, schlagen wir gemeinsam mit weiteren Fraktionen zusätzlich zur Landesförderung ein Programm vor, das z.B. über Zuschüsse pro qm gefördert erstelltem Wohnraum den Bau solcher Wohnungen auch finanziell unterstützt. Wir schlagen Ihnen also eine Quote von 30% Prozent vor, gepaart mit einer Zusatzförderung durch die Stadt: hierzu ist nochmal eine Zahl interessant: Wir haben in der MifrFi 8,7 Mio Euro Einnahmen aus diesem BA eingeplant. In der DS ist jetzt von 11,8 Mio die Rede. Gut für den gebeutelten städtischen Haushalt, aber ein (kleiner) Teil dieser Summe kann für eine entsprechende Bezuschussung der willigen Investoren verwendet werden. Die Stadtsiedlung allein kann den Bedarf an gefördertem Wohnraum nicht decken. Wir sehen hier auch andere Akteure in der Pflicht.

    Einen solchen Zuschuss können wir uns auch für besonders im öffentlichen Interesse liegende Projekte vorstellen, hier möchten wir gemeinsam mit Ihnen eine Türe offenhalten, wir haben Ihnen einen Antrag dazu erarbeitet. Im BA 1 ist zum Beispiel das inklusive Wohnen im Skaio nur möglich gewesen, weil die Stadtsiedlung an die Grenze ihrer Möglichkeiten gegangen ist, dies können wir auch von unserer Tochter nicht unbegrenzt verlangen. Hier wäre ein Abschlag hilfreich gewesen. Ihn sollte es in Zukunft geben können.

Gut finden wir, dass die Verwaltung die Quote zukünftig an den Flächen, nicht an der Zahl der Wohneinheiten wie bisher orientieren möchte. Wir Grünen haben die Wirksamkeit der bisherigen flexiblen Quote – ein Widerspruch an sich schon im Wort – mit einer Anfrage bei der Verwaltung erfragt, da kam genau dies unter anderem als  eines von vielen Problemen zutage, jetzt wird da zumindest gegengesteuert.

Nun zu weiteren Vorschlägen der Verwaltung: Sehr gut ist es, dass Baugruppen wirklich im Bauabschnitt gewollt werden. Hier haben sicher auch die guten Erfahrungen bisher den weiteren Boden bereitet. Ein Problem sehen wir allerdings auf uns zukommen: durch Corona haben sich Findungsprozesse in diesem Bereich verzögert. Uns scheinen deshalb die 60 %, die bereits im Auswahlverfahren als gesetzte Mitglieder feststehen müssen zu hoch. Wir finden es richtig, dass hier geschaut wird, dass nicht Scheinbaugruppen sich melden, aber bei den 60% bitten wir um coronaindizierte Flexibilität, um hier nicht Dinge zu verunmöglichen.

Etwas mehr Flexibilität wünschen wir uns auch, was die Gebäudehöhen anbetrifft. Wenn nicht überall Tiefgaragen in der Erde sind, können vielleicht auch halb versenkte Geschosse mit Tageslicht Raum bieten für Gewerbe oder Wohnen. Hier sollten wir offen sein auch für kreative Ansätze. Da wird sicher das Auswahlverfahren, auf das wir uns wirklich sehr freuen, innovative Wege mitgehen, wenn sie passen und uns voranbringen.

Sehr gut finden wir den vertieften cradle-to-cradle-Ansatz im Gestaltungshandbuch. Der Gedanke war ja auch schon im alten drin, aber ausformuliert hat er deutlich mehr Gewicht. Wenn man weiß, dass Zement für 8% des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist, dann erkennt man, welcher Hebel steckt in nachhaltigen Baumaterialen, Recyclingstoffen etc. Hier kommt auch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die eben im Land gemacht, wird zur richtigen Zeit, gerade was Recyclingstoffe angeht. Auch das Thema Integration erneuerbarer Energien hat mehr Gewicht im Handbuch: gut. Da gibt es richtig spannende Sachen mit gebäudeintegrierter PV. Schön, wenn HN hierbei auch voran geht.

Sie sehen, wir Grünen finden Vieles gut am neuen BA, hoffen auf viele prima Bewerbungen (manche haben absichtlich nicht im ersten BA eingeben, um nicht allzu sehr unter Druck zu stehen zeitlich, wobei wir natürlich schon darauf achten müssen, dass die Bauzeiten nicht ausufern). Wir freuen uns auf die Umsetzung und bitten um Zustimmung für unsere gemeinsamen Anträge mit anderen Fraktionen, damit der Bauabschnitt 2 ein autoverkehrsarmes Quartier für Heilbronner*innen tatsächlich der unterschiedlichsten Lebensentwürfe wird. Dann bin ich sicher, dass man auch weiterhin irgendwie zwischen erstaunt und anerkennend auf Heilbronn schauen wird.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Haushaltsrede 2019/2020

Rede für die Fraktion B90/Die Grünen zum Doppelhaushalt der Stadt Heilbronn für die Jahre 2019/2020, 13.11.2018

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