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DS 324a/2021 Stellplatznachweis im Neckarbogen

gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 16.11.2021

  1. Die Verwaltung erhebt - bis zu einer von ihr zu benennenden Frist - bei den Investoren den tatsächlichen Bedarf nach Tiefgaragenstellplätzen in BA II. Dies ist jetzt möglich, weil die Investoren nun feststehen entgegen der Situation bei der Auslobung.
  2. Zum Zeitpunkt der Auslobung war geplant, dass notwendige, aber nicht benötigte Stellplätze in einer Quartiersgarage nachgewiesen werden können, also nicht zwingend in der Tiefgarage zu errichten sind. Diese Wahlmöglichkeit wird in der vorliegenden Drucksache eingeschränkt dadurch, dass zunächst gefordert wird, die notwendigen Stellplätze doch in der Tiefgarage zu errichten. Eine Wahlfreiheit soll wieder ermöglicht werden.
  3. Die Quartiersgarage wird mit der Erhebung der unter 1. benötigten Anzahl der Stellplätze geplant zuzüglich der notwendigen Plätze für Besucher*innen.
  4. Sollten die Bedarfe in einer Quartiersgarage nicht unterzubringen sein, wird unmittelbar mit der Planung der weiteren projektierten Garage begonnen.

Begründung:

Eine Zielsetzung des neuen Wohnquartiers im Neckarbogen ist es, ein autoverkehrsreduziertes Quartier zu schaffen; auch mit der Möglichkeit, Stellplätze abzulösen und das Parken in einer Quartiersgarage in größerer Entfernung zur Wohnung zu ermöglichen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass es auch Bewohner*innen gibt, die auf eine Parkierungsmöglichkeit direkt bei ihrer Wohnung nicht verzichten können oder wollen.

So war es eine gute Sache, dass im BA II eine Wahlmöglichkeit eröffnet werden sollte, ob die notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einer Quartiersgarage nachgewiesen werden.

Mittlerweile haben sich die Kosten für einen TG-Stellplatz wegen der schwierigen Gegebenheiten im Neckarbogen auf ca. 70.000 bis 80.000 € erhöht.

Abgesehen davon sind Quartiersgaragen - für die gemäß unserer eigenen Richtlinien Ablösen fällig werden, aber weit unter den Kosten der Tiefgaragen - heute Mobilitätshubs  und tragen so zur Verkehrswende bei. außerdem können oberirdische Garagen jederzeit rückgebaut, aufgestockt oder umgenutzt werden, wenn sich Bedarfe ändern. Tiefgaragen bieten dies Flexibilität trotz ihres hohen Preises nciht.

DS 245/2021, Bebauungsplan Lichtenberger Straße

Bau des Gaskraftwerks (GuD)

Anträge von Susanne Bay am 22.09.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgende Anträge:

Die Verwaltung tritt mit der ENBW in weitere Verhandlungen ein, um folgende Themen abzusichern:

  1. Für das Heilbronner GuD wird ein strukturierter Gasvertrag abgeschlossen, in dem Fracking-Gas als Energieträger ausgeschlossen ist.
  2. Es wird vertraglich festgeschrieben, dass die komplette Umstellung des Kraftwerks auf erneuerbare Energien spätestens 2035 erfolgt ist.
  3. Die bis Ende 2023 verpflichtend zu erstellende kommunale Wärmeplanung wird unverzüglich vorgenommen. In ihr wird ein schnellstmögliches Ausstiegsszenario aus fossilen Energieträgern auch unter Einbeziehung der Hilfsdampferzeuger hinterlegt. Es wird vertraglich vereinbart, dass dies sofort umgestzt wird.
  4. Die Abluftreinigung der Hilfsdampferzeuger erfolgt wie beim Kraftwerk selbst nach dem neuesten Stand der Technik.
  5. Weiter beantragen wir, dass es keine grundsätzliche Abnahmeverpflichtung für Strom und Fernwärme aus dem GuD durch die Stadt und städtische Gesellschaften geben darf.

Begründung:

Wir Grünen begrüßen den Ausstieg aus der Kohlenutzung. Die Umstellung des Kohlekraftwerks auf Gas als Energieträger bewirkt zunächst eine Reduktion von Luftschadstoffen und Klimagasen.

Allerdings handelt es sich bei Gas ebenfalls um einen fossilen Energieträger. Deshalb ist es im Sinne der Energiewende von entscheidender Bedeutung, dass der geplante - mit großen Investitionen verbundene - Umstieg von einem fossilen Energieträger zu einem anderen fossilen Energieträger die Energiewende nicht ausbremst. So darf auch die bereits im Klamaschutz-Masterplan hinterlegte Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen nicht verzögert werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

DS 217 B Plan Kilianstraße

Errichtung einer PV-Anlage, Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas in der Innenstadt

Antrag am 27.07.2021 von Susanne Bay

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgende Anträge:

  1. Auf dem Hotelneubau auf dem ehemaligen Barthel-Gelände wird zusätzlich zur Dachbegrünung eine PV-Anlage vorgeschrieben.
  2. Die Verwaltung nimmt mit den Bauwilligen Gespräche auf, wie die Fassade so optimiert werden kann, dass sie positive Effekte für das Stadtklima hat und die Umgebung an dieser extrem versiegelten Innenstadtlage ihrerseits nicht weiter aufheizt.

Begründung:

Für das Gelingen der Energiewende sind dezentrale PV-Anlagen ein entscheidender Baustein. Ab 1.1.22 sind sie in Baden-Württemberg beim Neubau von gewerblichen Gebäuden deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Bereits jetzt sollten aber alle Möglichkeiten genutzt werden, solche Anlagen zu installieren, zumal sich eine Nutzung für Dachbegrünung und PV nicht ausschließen. Eine solche Anlage kann von den Eigentümer*innen selbst betrieben werden oder diese verpachten das Dach für eine entsprechende Nutzung.

Das neu zu errichtende Gebäude hat eine beachtliche Größe, die sich in der Innenstadtlage gut darstellen lässt. Allerdings wird es rund um den versiegelten und umbauten Kiliansplatz, der sich im Sommer eh schon enorm aufheizt, durch die riesige Fassadenfläche zu weiterer Erhitzung kommen, die vermieden werden muss und kann. §9 LBO schreibt in versiegelten Lagen eine Begrünung von Gebäuden vor. Eine Fassadenbegrünung zusätzlich zu der Begrünung auf dem Dach wäre also ein probates Mittel. Die Verwaltung muss deshalb mit den Eigentümer*innen des Gebäudes ins Gespräch kommen, welche Maßnahmen im jetzigen Stadium der Planungen noch möglich sind.

Die Energiewende und der Klimaschutz in der Stadt müssen in Heilbronn ein höheres Gewicht erhalten.

Agrophotovoltaik auf Heilbronner Gemarkung

Antrag von Susanne Bay am 13.11.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion B90/Die Grünen beantrage ich:

  1. Die Verwaltung identifiziert (eigene) Flächen, auf denen Agrophotovoltaik, also die gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung auf Heilbronner Gemarkung erprobt werden kann.
  2. Sie bezieht hierbei sowohl die Möglichkeit von PV-Anlagen über den landwirtschaftlichen Nutzflächen mit ein, als auch bifaciale Anlagen, die senkrecht aufgestellt sind und insbesondere in den Morgen- und Abendstunden Strom produzieren, also zu Zeiten, in denen standardmäßig nach Süden ausgerichtete Anlagen nicht produzieren.
  3. Die Verwaltung tritt mit den bewirtschaftenden Landwirten der geeigneten Flächen in Kontakt mit dem Ziel, dass eine solche Nutzung erfolgt. Hierbei können in der Region handelnde Energiegenossenschaften bei Bedarf möglicherweise als Partner gefunden werden.

Begründung:

Heilbronn ist ein sehr starker Wirtschaftsraum mit großem Energieverbrauch. Deshalb müssen hier zügig noch mehr Aktivitäten entfaltet werden, durch erneuerbare Energien dezentral zur Deckung des Energiebedarfs beizutragen. Gleichzeitig ist es zwingend, wertvolle Ackerflächen zu schonen und nicht weiter zuzubauen. Agrophotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, beide Nutzungen unter einen Hut zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Heilbronn diese neuen Möglichkeiten erprobt und nutzt.

Gewerbegebiet Steinäcker, DS 135 und 135A/2020

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU, SPD vom 10.10.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der o.g. Fraktionen stellen wir folgende Anträge:

  1. Die Flächen östlich der historischen Römerstraße werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als Erweiterungsfläche definiert. Eine entsprechende Bezeichnung wird aus den Planungen gestrichen.
  2.  Die Verwaltung macht eine Aufstellung, in welchen Gewerbe- oder Industriegebieten auf Heilbronner Gemarkung welche Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung noch nutzbar sind (private und städtische).
  3. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat eine Aufstellung zur Verfügung über die geplanten und bereits realisierten Ausgleichsflächen für die Gewerbegebiete Böllinger Höfe und Steinäcker.
  4. Die Verwaltung stellt eventuell notwendige Verfahrensschritte und daraus resultierende Konsequenzen dar, für den Fall, dass die Flächen östlich der historischen Römerstraße aus den Potentialflächen für gewerbliche Nutzung zukünftig entfernt werden würden.

Begründung: Die Verwaltung hat aktuell die Beplanung auf die Flächen westlich der historischen Römerstraße begrenzt. Allerdings ist in der Drucksache und den angefügten Plänen weiter bereits eine Erweiterungsfläche im Osten der Römerstraße definiert. Der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und freier Feldflur hat aber eine sehr hohe Priorität. Der Gemeinderat muss vor diesem Hintergrund heute noch keine Vorfestlegung für die zukünftige Verwendung der Flächen östlich der Römerstraße treffen. Die weiteren Punkte des Antrags dienen der Erarbeitung von Fakten zur Versorgungslage Heilbronns mit Gewerbeflächen.    

Thomas Randecker    Susanne Bay     Rainer Hinderer

Vorkaufsrechte

Antrag von Susanne Bay am 19.02.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet, wie sie mit dem Thema „Vorkaufsrechte“ nach § 24 ff BauGB umgeht, wie sie prüft und welches Entscheidungskriterien sind.
  2. Die Verwaltung berichtet, ob und ggf. wo für gewisse Grundstücke von relevanter Größe eine Satzung nach § 25 BauGB in Frage kommt.

Grund für den Antrag ist der Bau von 483 Wohnungen auf dem ehemaligen Kaco-Gelände ohne eine einzige geförderte Wohnung. Es stellt sich die Frage, ob das Ausüben von Vorkaufsrechten möglich und zielführend ist in ähnlichen Fällen. 

Quartiersgaragen für das neue Baugebiet Längelter II

Antrag von Holger Kimmerle am 10.12.2019

Die Arbeitsgemeinschaft der Städteplaner citiplan mit der Freiraumplanung Sigmund Landschaftsarchitketen wird beauftragt ihren Entwurf auf folgende Änderungsmöglichkeit zu überprüfen:

- Der Ortsteil Längelter II asoll mit quartiersgaragen in Form von Hochgaragen ausgestattet werden, so dass auf Tiefgaragen unter den Baufeldern verzichtet werden kann.

Begründung:

In der Wettbewerbsauschreibung heißt es: "Der motorisierte Individualverkehr soll sich dem Fußgänger- und Radverkehr unterordnen und somit zu einer Reduzierung von oberirdischen Verkehrs- und Parkierungsflächen sowie zur Minimierung von Barrieren für Fuß- und Radfahrer beitragen. Im Nebenstraßennetz habaen Aufenhaltsquallität und Kinderspiel Vorrang vor der Verbindungsfunktion."

Das Gebiet Längelter II eignet sich sehr gut für ein weitestgehend autofreies Quartier. Die Zeichen der Zeit wurden bei der Ausschreibung erkannt. Noch fehlte jedoch der Mut zu einer konsequenten Umsetzung. Heilbronn hat ein autofreies Quartier verdient! Auch wenn es sich nicht jede/jeder vorstellen kann, ihre/seine Gewohnheiten zu ändern, so gibt es doch genügend Bürgerinnen und Bürger, die diese Art des Zusammenlebens zu schätzen wissen und sich auch in Heilbronn danach sehnen.

Andere Städte machen es erfolgreich vor. Zum Beispiel das deutlich kleinere aber auch mit 1000 Wohnungen bebaute "Französische Viertel" in Tübingen.

Wenn wir es mit der Verkehrswende ernst meinen, können wir nicht zulassen, dass jede/jeder weiterhin mit seinem Auto bis vor die Türe fahren kann. Wo kann man das besser verwirklichen als in einem neuen Quartier.

Mit einem solchen Quartier kann man auch in Heilbronn für eine Verkehrswende werben. Zwei große Parkhäuser oder gar automatische Parksysteme in der Nähe der S-Bahnhaltestelle direkt an der Erschließungsstraße können die Autos aufnehmen, die weiterhin benötigt werden. Die Wohnungen werden günstiger, Parkmöglichkeiten (<1/WE) müssen gemietet werden oder man nimmt die vorhandenen Sharing-Angebote in Anspruch.

Mit dem Fahrrad ist man in weniger als 10 Minuten in der Innenstadt, weil es schön bergab geht. Auf dem Nachhauseweg unterstützt einen zur Not der Elektromotor, den man im Fahradkeller problemlos mit Strom vom Dach wieder laden kann.

Das wäre "dem Radverkehr Vorrang geben".

Das Quartier wäre belebt durch Fußgänger auf dem Weg zum ÖPNV oder ihrem Auto und durch Fahrradfahrer.

Masterplan Innenstadt, DS 016/ 2019

Antrag von Eva Luderer am 26.02.2019

  1. Einrichtung eines Changemanagements
  2. Quartiersgaragen
  3. Digitale Stadtrundgänge
  4. Neukonzipierung Wollhaus Areal

Zu 1. Einrichtung eines Changemanagements
Wie auf S. 9 bzw. S. 25 des Masterplanes Innenstadt erwähnt

Begründung:
Zur Zeit ist die Leerstandsproblematik in der Heilbronner Innenstadt noch vernachlässigbar. Jedoch um Leerstandsbildung und Trading-down-Prozessen vorzubeugen ist ein Leerstandsmanagement zur Begleitung des Nutzungswandels unerlässlich.

Dieses Management soll auch die Verbindung zu den Immobilieneigentümern der Innenstadt sein.
Bei den zu veranstaltenden regelmäßigem Austausch zwischen Interessenten und Maklern wäre es auch nötig, diese in anderen Sprachen wie Türkisch oder Russisch anzubieten.

Zu 2. Quartiersgaragen (S. 27)

Verbesserung der Luftqualität in der Innenstadt
Standorte für Quartiersgaragen, Ausbau bzw. Begrünung der Innenhöfe, urban gardening

Begründung:
Um den Autoverkehr in der Innenstadt zu minimieren sind die Einrichtungen von Quartiersgaragen unerlässlich.
Für ein besseres Stadtklima ist auch die Begrünung der Innenhöfe nötig, wie z.B. urban gardening. Das Changemanagement könnte auch dies verwalten.

Zu 3. Digitale Stadtrundgänge (S.39) mehrsprachig

Begründung:
Da HN immer mehr touristisch erschlossen wird, ist es unbedingt nötig, die digitalen Stadtrundgänge auch in anderen Sprachen wie Englisch und Französisch anzubieten, möglichst im Einvernehmen mit dem Welcome-Center für Heilbronn-Franken. Dieses Welcome-Center, ansässig in der Innovationsfabrik, bietet seine Dienste in vielen verschiedenen Sprachen an.

Zu 4. Neukonzipierung des Wollhausstandortes (S. 43)

Zentrale Herausforderung für den Stadtraum wird die Neukonzeption des Wollhauses sein. Die Stadt erwirbt möglichst vollständig das gesamte Wollhausareal

Begründung:
Um einen gesunden Mix aus Handel und Wohnen zu erreichen ist es nötig, dass die Stadt dieses Grundstück besitzt. Nur dadurch ist es möglich auch andere Konzepte zu entwickeln, bzw. vorzugeben.

Erbpachtmodell für Grundstücke in städtischem Eigentum

Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018

Was das Bauen im Moment extrem verteuert und für viele unmöglich macht, sind die hohen Grundstückspreise.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadt soll einen Teil ihrer eigenen Grundstücke (sowohl die für Eigenheime, als auch welche für Geschosswohnungsbau) in Erbpacht vergeben (z.B. auf die üblichen 99 Jahre) UND ZWAR: mit der vertraglich festgelegten Option, dass die Bauherrschaft die Grundstücke  nach 10 Jahren (evtl. 2. Termin nach 20 Jahren) erwerben kann.

Der Grundstücks-Wert wird festgelegt und dann im Fall des Kaufs nach oben oder unten angepasst, wenn er einen bestimmten Korridor verlässt.

Die Verwaltung macht hierzu konkrete Vorschläge.

Des Weiteren sollen mögliche Schlüsselgrundstücke wieder verstärkt in Erbpacht ohne Kaufoption vergeben werden. Dies sichert nachfolgenden Generationen auch noch Spielräume der Stadtentwicklung.

Begründung:

  • es kann mehr gebaut werden von jüngeren Leuten und neuen Genossenschaften oder Baugemeinschaften, weil Grundstückskosten zunächst nicht anfallen, nur in Form von Erbbauzins.
  • Die Bauwilligen können 10 Jahre/20 Jahre zu Geld kommen und können dann das GS erwerben
  • Wir befinden uns im Moment im Bauboom und die Stadt erlöst viel Geld aus Grundstücksverkäufen, die spätere Generationen dann nicht mehr erlösen können. Durch die „nachlaufende Erbpacht“ kommt der GS-Verzehr auch nachfolgenden Generationen finanziell zu Gute und schafft so einen gewissen finanziellen Generationenausgleich.
  • Durch Erbpachtmodelle ohne Kaufoption wird zukünftigen Generationen Gestaltungsspielraum in der Stadtentwicklung erhalten.

Aufsiedlung Neckarbogen

Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018

Es gibt ein städtisches Leben nach der BUGA.

Da soll aus unserer Sicht ein weiterer Abschnitt des Neckarbogens zügig entwickelt werden. Dies hilft „sparen“ bei der Ausweisung von Bauflächen „auf der grünen Wiese“

Deshalb stellen wir erneut folgenden Antrag: Die Verwaltung legt zügig ein Konzept zu Parkierung im Zusammenhang mit der Aufsiedlung weiterer Bauabschnitte im Neckarbogen vor.  (Stichwort Quartiersgarage). Damit soll auch eine „Versorgung“ des Besucherverkehrs gewährleistet werden, damit das ursprünglich angedachte Mobilitätskonzept wenigstens im restlichen Stadtteil realisiert wird.

Überbauung bereits versiegelter Flächen, Bezug: DS 91/2018

Antrag von Susanne Bay am 22.08.2018

„Insgesamt wurden 155 Grundstücke mit versiegelten Freiflächen von 1.000 m² bis zu 18.000 m² identifiziert. In Summe bestehen in den untersuchten Gebieten 55,5 ha großflächig versiegelte Freiflächen; das sind knapp 3% der gesamten Gebäude- und Freiflächen Heilbronns“, so heißt es in DS 91/2018, die aufgrund unseres Antrags erarbeitet wurde. 17 % dieser Grundstücke sind dabei in städtischem Besitz.

In der DS werden weiter grob die Potentiale jedes einzelnen dieser Grundstücke erhoben. Ansonsten ist bisher nichts geschehen.

Wir beantragen deshalb, dass die Verwaltung Grundstücke identifiziert, die nach erster Draufsicht am ehesten zu überbauen/bebauen sind, z.B. weil sie zum einen im Eigentum der Stadt sind und zum anderen eng an den ÖPNV angebunden sind oder eine Überkapazität an Stellflächen ausweisen. Die Verwaltung macht dem Gemeinderat dann nach vertiefter Prüfung Vorschläge zur Entwicklung mindestens einer dieser Flächen.

So soll jetzt zeitnah eine erste Erfahrung bei der Hebung dieses Potentials gemacht werden, um dann zur Schonung von Flächen im Außenbereich weitere solcher Flächen zu entwickeln.

Die Verwaltung bedenkt dabei auch die neue Möglichkeit zur Ausweisung urbaner Wohngebiete.

Baulandpolitische Beschlüsse

Antrag zu Drucksache 049/2018von Susanne Bay am 18.03.2018

Die Vorberatungen und Gespräche mit verschiedenen Verbänden, Vereinen und Betroffenen veranlassen die Fraktion B90/Die Grünen ihre Anträge vom 28.11.2017 wie folgt zu modifizieren:

  1. Die Stadt verstärkt ihre vorausschauende Bodenpolitik im Bereich Wohnbebauung und erarbeitet Bebauungspläne für Neubaugebiete ab 3000 m²erst, wenn alle Grundstücke in städtischer Hand sind.Bei Verkäufen von Flächen ab 1 ha wird die Entscheidung über die Inanspruchnahme des städtischen Vorkaufsrechts im zuständigen Wirtschaftsausschuss gefasst.
  2. Da insbesondere im unteren Preissegment Wohnungen fehlen, gilt für die Bebauung in Neubaugebieten grundsätzlich eine Quote von mindestens 20% für den geförderten Wohnungsbau. Sie ist im Geschosswohnungsbau auf möglichst viele Gebäude verteilt zu erbringen. In Neubaugebieten mit reinem Geschosswohnungsbau beträgt diese Quote mindestens 30 Prozent. Sollten diese Quoten aus verschiedenen Gründen (z.B. nicht ausreichende Förderkulisse oder besondere Gegebenheiten vor Ort) nicht erfüllt werden können, entscheidet der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.
  3. Bei Vorhaben im Innenbereich müssen mindestens 20 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen sozial gebunden sein, sowohl beim Bestehen privaten Baurechts, wenn dieses mittels neuer Bebauungspläne erweitert wird, als auch bei neu geschaffenem Baurecht. Sollte dies aufgrund der geringen Anzahl der Wohnungen oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, ist eine Abgabe an die Stadt zu bezahlen. Die Verwaltung macht Vorschläge, wie eine solche Abgabe gestaltet werden kann.
  4. Die Stadt bezuschusst Grundstückserwerb durch Bauwillige, die geförderten Wohnraum errichten und nachweisen, dass sie das Bauvorhaben ohne weitere Subventionierung nicht realisieren können. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat dazu eine Förderrichtlinie vor.
  5. Damit die Stadt über entsprechende Mittel zur Subventionierung verfügt, wird ein Fonds eingerichtet, der sich aus dem Mehrertrag durch Grundstücksverkäufe gemäß Antrag 1, aus Mitteln der Abgabe nach Antrag 3, aus der Landesprämie für geförderten Wohnraum (derzeit 2000 Euro pro Wohnung) sowie aus eventuell ersparten Transferleistungen in Folge des verbesserten Wohnungsangebots.
  6. Da auch im günstigen Preissegment über dem geförderten Wohnraum (derzeit 7-10 Euro pro m²) Wohnungen fehlen, macht die Verwaltung - vor den Beratungen zum kommenden Haushalt - Vorschläge für eine kommunale Förderung.

Die Begründung der Anträge erfolgt mündlich.

Bebauungsplan Neckaruferpark

Antrag von Wolf Theilacker zu DS 211 am 22.09.2015

„Die Verwaltung wird gebeten im Fall des Neckaruferparks die Höhere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart zu bitten, über die erforderliche Ausnahmegenehmigung vom Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und vom Bauverbot in Gewässerrandstreifen zu entscheiden.“

Begründung:

Bei der Bundesgartenschau 2019 wird für Besucher aus ganz Deutschland erlebbar, wie in Heilbronn und Baden-Württemberg mit Gewässern umgegangen wird. Im Neckaruferpark, wesentlicher Bestandteil der BUGA und des künftigen Wohngebiets Neckarbogen, muss in vorbildlicher Weise umgesetzt werden, wie die Erlebbarkeit des Neckars mit der Gewässerökologie in Einklang gebracht werden kann.

Seitens der drei anerkannten Naturschutzverbände bestehen fachlich begründete Zweifel, inwieweit der geplante harte Verbau in Form einer senkrechten Spundwand und der darauf angelegte harte Plattenweg, der künftig den Uferstreifen des Neckaruferparks zwischen Reederei Schwaben und der neuen Bleichinselbrücke prägen soll, dem erwünschten Vorbildcharakter Stand 2019 entspricht.

Deshalb beantragen wir, dass die Höhere Wasserbehörde mit ihrer umfassenden Fachkompetenz über den Teilbereich „Ausgestaltung des Neckarufers“ des Bebauungsplans Neckaruferpark entscheiden möge, um der Gefahr, dass Heilbronn in bundesweite Kritik kommt, vorzubeugen.

Photovoltaik

Antrag von Susanne Bay, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN, an Herrn OB Helmut Himmelsbach am 14.02.2012

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Quorumsantrag:

  1. Die Verwaltung setzt umgehend den Beschluss des Gemeinderats (GRDrucksache 246 Punkt 1.7. vom 27.10.2010) um und schreibt für PV geeignete kommunale Dachflächen zur Vermietung öffentlich aus. Die beabsichtigte Direktvergabe ohne Ausschreibung von Dächern des Technischen Schulzentrums an die ZEAG wird so nicht getätigt. Auch diese Dächer werden öffentlich ausgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über die seitherige Praxis der Vergabe durch den OB bzw. die Verwaltung und die Gründe dafür.
  2. Die Verwaltung berichtet über den Stand der Einnahmen (Haushaltsreste und Mieterlöse von kommunalen PV-Dächern) des Klimaschutzfonds (Punkt 1.8 )
  3. Die Verwaltung berichtet des weiteren über die Umsetzung des GRBeschlusses (Beschluss 1.8. von 2010, s.o.)zur Einrichtung einer Dachbörse, die neben städtischen auch insbesondere private Dächer einer Energieerzeugung zuführen soll.
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