gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 16.11.2021
Begründung:
Eine Zielsetzung des neuen Wohnquartiers im Neckarbogen ist es, ein autoverkehrsreduziertes Quartier zu schaffen; auch mit der Möglichkeit, Stellplätze abzulösen und das Parken in einer Quartiersgarage in größerer Entfernung zur Wohnung zu ermöglichen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass es auch Bewohner*innen gibt, die auf eine Parkierungsmöglichkeit direkt bei ihrer Wohnung nicht verzichten können oder wollen.
So war es eine gute Sache, dass im BA II eine Wahlmöglichkeit eröffnet werden sollte, ob die notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einer Quartiersgarage nachgewiesen werden.
Mittlerweile haben sich die Kosten für einen TG-Stellplatz wegen der schwierigen Gegebenheiten im Neckarbogen auf ca. 70.000 bis 80.000 € erhöht.
Abgesehen davon sind Quartiersgaragen - für die gemäß unserer eigenen Richtlinien Ablösen fällig werden, aber weit unter den Kosten der Tiefgaragen - heute Mobilitätshubs und tragen so zur Verkehrswende bei. außerdem können oberirdische Garagen jederzeit rückgebaut, aufgestockt oder umgenutzt werden, wenn sich Bedarfe ändern. Tiefgaragen bieten dies Flexibilität trotz ihres hohen Preises nciht.
Anträge von Susanne Bay am 22.09.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgende Anträge:
Die Verwaltung tritt mit der ENBW in weitere Verhandlungen ein, um folgende Themen abzusichern:
Begründung:
Wir Grünen begrüßen den Ausstieg aus der Kohlenutzung. Die Umstellung des Kohlekraftwerks auf Gas als Energieträger bewirkt zunächst eine Reduktion von Luftschadstoffen und Klimagasen.
Allerdings handelt es sich bei Gas ebenfalls um einen fossilen Energieträger. Deshalb ist es im Sinne der Energiewende von entscheidender Bedeutung, dass der geplante - mit großen Investitionen verbundene - Umstieg von einem fossilen Energieträger zu einem anderen fossilen Energieträger die Energiewende nicht ausbremst. So darf auch die bereits im Klamaschutz-Masterplan hinterlegte Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen nicht verzögert werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Antrag am 27.07.2021 von Susanne Bay
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgende Anträge:
Begründung:
Für das Gelingen der Energiewende sind dezentrale PV-Anlagen ein entscheidender Baustein. Ab 1.1.22 sind sie in Baden-Württemberg beim Neubau von gewerblichen Gebäuden deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Bereits jetzt sollten aber alle Möglichkeiten genutzt werden, solche Anlagen zu installieren, zumal sich eine Nutzung für Dachbegrünung und PV nicht ausschließen. Eine solche Anlage kann von den Eigentümer*innen selbst betrieben werden oder diese verpachten das Dach für eine entsprechende Nutzung.
Das neu zu errichtende Gebäude hat eine beachtliche Größe, die sich in der Innenstadtlage gut darstellen lässt. Allerdings wird es rund um den versiegelten und umbauten Kiliansplatz, der sich im Sommer eh schon enorm aufheizt, durch die riesige Fassadenfläche zu weiterer Erhitzung kommen, die vermieden werden muss und kann. §9 LBO schreibt in versiegelten Lagen eine Begrünung von Gebäuden vor. Eine Fassadenbegrünung zusätzlich zu der Begrünung auf dem Dach wäre also ein probates Mittel. Die Verwaltung muss deshalb mit den Eigentümer*innen des Gebäudes ins Gespräch kommen, welche Maßnahmen im jetzigen Stadium der Planungen noch möglich sind.
Die Energiewende und der Klimaschutz in der Stadt müssen in Heilbronn ein höheres Gewicht erhalten.
Antrag von Susanne Bay am 13.11.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Fraktion B90/Die Grünen beantrage ich:
Begründung:
Heilbronn ist ein sehr starker Wirtschaftsraum mit großem Energieverbrauch. Deshalb müssen hier zügig noch mehr Aktivitäten entfaltet werden, durch erneuerbare Energien dezentral zur Deckung des Energiebedarfs beizutragen. Gleichzeitig ist es zwingend, wertvolle Ackerflächen zu schonen und nicht weiter zuzubauen. Agrophotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, beide Nutzungen unter einen Hut zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Heilbronn diese neuen Möglichkeiten erprobt und nutzt.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU, SPD vom 10.10.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der o.g. Fraktionen stellen wir folgende Anträge:
Begründung: Die Verwaltung hat aktuell die Beplanung auf die Flächen westlich der historischen Römerstraße begrenzt. Allerdings ist in der Drucksache und den angefügten Plänen weiter bereits eine Erweiterungsfläche im Osten der Römerstraße definiert. Der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und freier Feldflur hat aber eine sehr hohe Priorität. Der Gemeinderat muss vor diesem Hintergrund heute noch keine Vorfestlegung für die zukünftige Verwendung der Flächen östlich der Römerstraße treffen. Die weiteren Punkte des Antrags dienen der Erarbeitung von Fakten zur Versorgungslage Heilbronns mit Gewerbeflächen.
Thomas Randecker Susanne Bay Rainer Hinderer
Antrag von Susanne Bay am 19.02.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:
Grund für den Antrag ist der Bau von 483 Wohnungen auf dem ehemaligen Kaco-Gelände ohne eine einzige geförderte Wohnung. Es stellt sich die Frage, ob das Ausüben von Vorkaufsrechten möglich und zielführend ist in ähnlichen Fällen.
Antrag von Holger Kimmerle am 10.12.2019
Die Arbeitsgemeinschaft der Städteplaner citiplan mit der Freiraumplanung Sigmund Landschaftsarchitketen wird beauftragt ihren Entwurf auf folgende Änderungsmöglichkeit zu überprüfen:
- Der Ortsteil Längelter II asoll mit quartiersgaragen in Form von Hochgaragen ausgestattet werden, so dass auf Tiefgaragen unter den Baufeldern verzichtet werden kann.
Begründung:
In der Wettbewerbsauschreibung heißt es: "Der motorisierte Individualverkehr soll sich dem Fußgänger- und Radverkehr unterordnen und somit zu einer Reduzierung von oberirdischen Verkehrs- und Parkierungsflächen sowie zur Minimierung von Barrieren für Fuß- und Radfahrer beitragen. Im Nebenstraßennetz habaen Aufenhaltsquallität und Kinderspiel Vorrang vor der Verbindungsfunktion."
Das Gebiet Längelter II eignet sich sehr gut für ein weitestgehend autofreies Quartier. Die Zeichen der Zeit wurden bei der Ausschreibung erkannt. Noch fehlte jedoch der Mut zu einer konsequenten Umsetzung. Heilbronn hat ein autofreies Quartier verdient! Auch wenn es sich nicht jede/jeder vorstellen kann, ihre/seine Gewohnheiten zu ändern, so gibt es doch genügend Bürgerinnen und Bürger, die diese Art des Zusammenlebens zu schätzen wissen und sich auch in Heilbronn danach sehnen.
Andere Städte machen es erfolgreich vor. Zum Beispiel das deutlich kleinere aber auch mit 1000 Wohnungen bebaute "Französische Viertel" in Tübingen.
Wenn wir es mit der Verkehrswende ernst meinen, können wir nicht zulassen, dass jede/jeder weiterhin mit seinem Auto bis vor die Türe fahren kann. Wo kann man das besser verwirklichen als in einem neuen Quartier.
Mit einem solchen Quartier kann man auch in Heilbronn für eine Verkehrswende werben. Zwei große Parkhäuser oder gar automatische Parksysteme in der Nähe der S-Bahnhaltestelle direkt an der Erschließungsstraße können die Autos aufnehmen, die weiterhin benötigt werden. Die Wohnungen werden günstiger, Parkmöglichkeiten (<1/WE) müssen gemietet werden oder man nimmt die vorhandenen Sharing-Angebote in Anspruch.
Mit dem Fahrrad ist man in weniger als 10 Minuten in der Innenstadt, weil es schön bergab geht. Auf dem Nachhauseweg unterstützt einen zur Not der Elektromotor, den man im Fahradkeller problemlos mit Strom vom Dach wieder laden kann.
Das wäre "dem Radverkehr Vorrang geben".
Das Quartier wäre belebt durch Fußgänger auf dem Weg zum ÖPNV oder ihrem Auto und durch Fahrradfahrer.
Antrag von Eva Luderer am 26.02.2019
Zu 1. Einrichtung eines Changemanagements
Wie auf S. 9 bzw. S. 25 des Masterplanes Innenstadt erwähnt
Begründung:
Zur Zeit ist die Leerstandsproblematik in der Heilbronner Innenstadt noch vernachlässigbar. Jedoch um Leerstandsbildung und Trading-down-Prozessen vorzubeugen ist ein Leerstandsmanagement zur Begleitung des Nutzungswandels unerlässlich.
Dieses Management soll auch die Verbindung zu den Immobilieneigentümern der Innenstadt sein.
Bei den zu veranstaltenden regelmäßigem Austausch zwischen Interessenten und Maklern wäre es auch nötig, diese in anderen Sprachen wie Türkisch oder Russisch anzubieten.
Zu 2. Quartiersgaragen (S. 27)
Verbesserung der Luftqualität in der Innenstadt
Standorte für Quartiersgaragen, Ausbau bzw. Begrünung der Innenhöfe, urban gardening
Begründung:
Um den Autoverkehr in der Innenstadt zu minimieren sind die Einrichtungen von Quartiersgaragen unerlässlich.
Für ein besseres Stadtklima ist auch die Begrünung der Innenhöfe nötig, wie z.B. urban gardening. Das Changemanagement könnte auch dies verwalten.
Zu 3. Digitale Stadtrundgänge (S.39) mehrsprachig
Begründung:
Da HN immer mehr touristisch erschlossen wird, ist es unbedingt nötig, die digitalen Stadtrundgänge auch in anderen Sprachen wie Englisch und Französisch anzubieten, möglichst im Einvernehmen mit dem Welcome-Center für Heilbronn-Franken. Dieses Welcome-Center, ansässig in der Innovationsfabrik, bietet seine Dienste in vielen verschiedenen Sprachen an.
Zu 4. Neukonzipierung des Wollhausstandortes (S. 43)
Zentrale Herausforderung für den Stadtraum wird die Neukonzeption des Wollhauses sein. Die Stadt erwirbt möglichst vollständig das gesamte Wollhausareal
Begründung:
Um einen gesunden Mix aus Handel und Wohnen zu erreichen ist es nötig, dass die Stadt dieses Grundstück besitzt. Nur dadurch ist es möglich auch andere Konzepte zu entwickeln, bzw. vorzugeben.
Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018
Was das Bauen im Moment extrem verteuert und für viele unmöglich macht, sind die hohen Grundstückspreise.
Deshalb stellen wir folgenden Antrag:
Die Stadt soll einen Teil ihrer eigenen Grundstücke (sowohl die für Eigenheime, als auch welche für Geschosswohnungsbau) in Erbpacht vergeben (z.B. auf die üblichen 99 Jahre) UND ZWAR: mit der vertraglich festgelegten Option, dass die Bauherrschaft die Grundstücke nach 10 Jahren (evtl. 2. Termin nach 20 Jahren) erwerben kann.
Der Grundstücks-Wert wird festgelegt und dann im Fall des Kaufs nach oben oder unten angepasst, wenn er einen bestimmten Korridor verlässt.
Die Verwaltung macht hierzu konkrete Vorschläge.
Des Weiteren sollen mögliche Schlüsselgrundstücke wieder verstärkt in Erbpacht ohne Kaufoption vergeben werden. Dies sichert nachfolgenden Generationen auch noch Spielräume der Stadtentwicklung.
Begründung:
Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018
Es gibt ein städtisches Leben nach der BUGA.
Da soll aus unserer Sicht ein weiterer Abschnitt des Neckarbogens zügig entwickelt werden. Dies hilft „sparen“ bei der Ausweisung von Bauflächen „auf der grünen Wiese“
Deshalb stellen wir erneut folgenden Antrag: Die Verwaltung legt zügig ein Konzept zu Parkierung im Zusammenhang mit der Aufsiedlung weiterer Bauabschnitte im Neckarbogen vor. (Stichwort Quartiersgarage). Damit soll auch eine „Versorgung“ des Besucherverkehrs gewährleistet werden, damit das ursprünglich angedachte Mobilitätskonzept wenigstens im restlichen Stadtteil realisiert wird.
Antrag von Susanne Bay am 22.08.2018
„Insgesamt wurden 155 Grundstücke mit versiegelten Freiflächen von 1.000 m² bis zu 18.000 m² identifiziert. In Summe bestehen in den untersuchten Gebieten 55,5 ha großflächig versiegelte Freiflächen; das sind knapp 3% der gesamten Gebäude- und Freiflächen Heilbronns“, so heißt es in DS 91/2018, die aufgrund unseres Antrags erarbeitet wurde. 17 % dieser Grundstücke sind dabei in städtischem Besitz.
In der DS werden weiter grob die Potentiale jedes einzelnen dieser Grundstücke erhoben. Ansonsten ist bisher nichts geschehen.
Wir beantragen deshalb, dass die Verwaltung Grundstücke identifiziert, die nach erster Draufsicht am ehesten zu überbauen/bebauen sind, z.B. weil sie zum einen im Eigentum der Stadt sind und zum anderen eng an den ÖPNV angebunden sind oder eine Überkapazität an Stellflächen ausweisen. Die Verwaltung macht dem Gemeinderat dann nach vertiefter Prüfung Vorschläge zur Entwicklung mindestens einer dieser Flächen.
So soll jetzt zeitnah eine erste Erfahrung bei der Hebung dieses Potentials gemacht werden, um dann zur Schonung von Flächen im Außenbereich weitere solcher Flächen zu entwickeln.
Die Verwaltung bedenkt dabei auch die neue Möglichkeit zur Ausweisung urbaner Wohngebiete.
Antrag zu Drucksache 049/2018von Susanne Bay am 18.03.2018
Die Vorberatungen und Gespräche mit verschiedenen Verbänden, Vereinen und Betroffenen veranlassen die Fraktion B90/Die Grünen ihre Anträge vom 28.11.2017 wie folgt zu modifizieren:
Die Begründung der Anträge erfolgt mündlich.
Antrag von Wolf Theilacker zu DS 211 am 22.09.2015
„Die Verwaltung wird gebeten im Fall des Neckaruferparks die Höhere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart zu bitten, über die erforderliche Ausnahmegenehmigung vom Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und vom Bauverbot in Gewässerrandstreifen zu entscheiden.“
Begründung:
Bei der Bundesgartenschau 2019 wird für Besucher aus ganz Deutschland erlebbar, wie in Heilbronn und Baden-Württemberg mit Gewässern umgegangen wird. Im Neckaruferpark, wesentlicher Bestandteil der BUGA und des künftigen Wohngebiets Neckarbogen, muss in vorbildlicher Weise umgesetzt werden, wie die Erlebbarkeit des Neckars mit der Gewässerökologie in Einklang gebracht werden kann.
Seitens der drei anerkannten Naturschutzverbände bestehen fachlich begründete Zweifel, inwieweit der geplante harte Verbau in Form einer senkrechten Spundwand und der darauf angelegte harte Plattenweg, der künftig den Uferstreifen des Neckaruferparks zwischen Reederei Schwaben und der neuen Bleichinselbrücke prägen soll, dem erwünschten Vorbildcharakter Stand 2019 entspricht.
Deshalb beantragen wir, dass die Höhere Wasserbehörde mit ihrer umfassenden Fachkompetenz über den Teilbereich „Ausgestaltung des Neckarufers“ des Bebauungsplans Neckaruferpark entscheiden möge, um der Gefahr, dass Heilbronn in bundesweite Kritik kommt, vorzubeugen.
Antrag von Susanne Bay, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN, an Herrn OB Helmut Himmelsbach am 14.02.2012
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Quorumsantrag: