Bericht in der Stadtzeitung am 15.6.2022 von Holger Kimmerle
Radfahrende haben auf der östlichen Seite der Stuttgarter Straße zuerst einmal für 300m einen benutzungspflichtigen „gemeinsamen Fuß- und Radweg“. Es folgen gezwungenermaßen knapp 200m auf der Fahrbahn. Ab der Happenbacher Straße muss man für 600m auf den „getrennten Fuß- und Radweg“ - Holperweg. Auf der Stuttgarter Brücke ist es einem dann freigestellt, ob man die Weiterlesen