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DS 083 Belebung der Innenstadt nach dem Lockdown

Antrag von Susanne Bay am 09.03.2021

Die Heilbronner Innenstadt ist in Not.

Deshalb beantrage ich namens der Fraktion B90/Die Grünen zusätzlich zu den in DS 083 aufgenommen Punkten:

  1. Die Verwaltung engagiert sich zur Stärkung bzw. Einbeziehung der lokalen Energie zum Wohle der Innenstadt: Es wird eine „Erdgeschosskonferenz“ für den Innenstadtbereich unter Leitung der Stadt (z.B. Wirtschaftsförderung oder Stabstelle Zukunftsfragen) eingerichtet. Ziel:
  2. gemeinsames Vorgehen aller privaten und öffentlichen Vermieter*innen zur Attraktivierung der Nutzungen zunächst durch gemeinsames Verständigen auf situationsangepasste Mieten in den verschiedenen Lagen der Stadt. Dann wird ein Kapitalfonds eingerichtet
  1. aus städtischen Mitteln,
  2. aus privaten Mitteln von Menschen, Firmen oder Betrieben, die ein Interesse haben an einer weiterhin lebendigen Innenstadt als mitentscheidendem weichem Standortfaktor,
  3. aus Mitteln der Hauseigentümer*innen selbst.

Mit diesem Kapital sollen z.B. Mieten für erwünschte Nutzungen, die sich wirtschaftlich sonst nicht tragen, subventioniert werden. Darüber hinaus können so weitere Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt finanziert werden. Wenn sich ein Geschäft über mehrere Stockwerke erstreckt, kann es natürlich gesamt einbezogen werden. Im Lauf der Jahre kann es dann durchaus auch Renditen aus einem solchen Fonds geben, wenn es gelingt, die Innenstadt sozusagen als moderne Freiluft-Mall wieder nachhaltig zu beleben. Die Stadtinitiative und die HMG sollen in den Prozess mit einbezogen werden.

  1. Bei der Überprüfung der Sparkmünze (Punkt 2f) wird überlegt, wie auch Radfahrer*innen in den Genuss von Wertschätzung kommen. Eine Möglichkeit könnten Rabattbons sein, die statt Zuschuss zu den Parkgebühren an diese ausgegeben werden.

Weitere Maßnahmen, die z.B. den ruhenden und fließenden Verkehr betreffen, werden wir im Rahmen des Masterplans nördliche Innenstadt beantragen.

 

Unterstützung der Gastronomie unter Coronabedingungen im Winter

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU, SPD, FWV, FDP am 23.09.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die og. Fraktionen stellen folgende Anträge für das gesamte Stadtgebiet, geltend bis 1. April 2021:

  1. Die Möglichkeiten der Terrassenvergrößerungen werden beibehalten.
  2. Auf die Erhebung von Pacht für die Außenflächen wird seitens der Stadt verzichtet.
  3. Zur Energieeinsparung werden möglichst unbürokratisch Einhausungen der Terrassen zugelassen. Die Antragssteller werden verpflichtet, diese Einhausungen verkehrssicher sowie nach Art und Maß der Umgebung angepasst und optisch ansprechend zu erstellen.    

Begründung: Die Coronapandemie dauert an und es gibt nach wie vor keinen Impfstoff. Deshalb werden voraussichtlich auch über das Winterhalbjahr Abstandsregeln in der Gastronomie einzuhalten sein. Viele Gäste scheuen den Aufenthalt in dennoch eng empfundenen Innenräumen von Gaststätten. Unser Antrag soll den Menschen die Möglichkeit geben, sich möglichst sicher und komfortabel in Gaststätten und deren Außenbereichen aufzuhalten und gleichzeitig soll er den Gaststätten in Heilbronn ein Überleben sichern.    

Thomas Aurich, Susanne Bay, Rainer Hinderer, Herbert Burkhardt, Nico Weinmann

DS 240 und DS 213 Quote für geförderten Wohnraum

Antrag von Susanne Bay am 30.09.2019

wir hatten eine verbindliche Quote von mind. z.B. 30% mit Öffnungsklausel nach unten für nachvollziehbare Ausnahmefälle beantragt. Beschlossen wurde ein quasi umgekehrtes Verfahren, nämlich dass ohne Vorgaben mit den jeweiligen Vorhabenträgern um eine Quote verhandelt wird.

Nachdem nun diese so genannte „flexible Quote“ seit einiger Zeit angewendet wird, beantragen wir eine Auswertung zu folgenden Fragen:

  1. Wie viele der seither beschlossenen Wohnbauvorhaben wurden mit und wie viele ohne Quote beschlossen?
  2. Wie hoch waren die Quoten jeweils (Tabelle inkl. Angabe des Vorhabenträgers und Umfang des Vorhabens)
  3. Wie groß (qm und Anzahl Zimmer) sind die mittels Quote errichteten Wohnungen, auch im Vergleich mit den Wohnungen außerhalb der Quote?
  4. Was waren die Gründe, wenn es nicht zu einer Quote kam oder wenn diese sehr niedrig war?
  5. Welche Kriterien legt die Verwaltung bei ihren jeweiligen Verhandlungen an?
  6. Wie sind die Erfahrungen aus den Verhandlungen mit den Vorhabenträgern?

Antrag zur Auflegung eines Programms zur Aktivierung leer stehenden Wohnraums

Antrag von Susanne Bay am 13.08.2019

Heilbronn ist eine attraktive Stadt. Deshalb ist die Wohnraumknappheit auch in Heilbronn ein entscheidendes Thema für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Wohnraummangel ist als Problem in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Mit dem Handlungsprogramm Wohnen hat sich die Stadt einiges vorgenommen, um diesen Mangel zu bekämpfen. Die Maßnahmen aber reichen – zumindest kurzfristig - nicht aus.

Am schnellsten kommt man zu Wohnraum, wenn man bereits Gebautes für die Vermietung aktivieren kann. Auch in Heilbronn steht Wohnraum leer (Stichwort Einliegerwohnungen).

Wir beantragen deshalb dafür ein:

Aktivierungsprogramm:

die Stadt weist mittels aller zur Verfügung stehenden Medien die Heilbronner*innen auf die Wohnraumknappheit hin und bittet die Bevölkerung, sich zu melden, wenn man Wohnraum zur Verfügung stellen kann.

Die Stadt

  • zahlt einen noch festzulegenden Betrag (Vorschlag 100 € pro qm), den die Vermieter für kleine Renovierung erhalten
  • unterstützt, wenn gewünscht, bei der Abwicklung der Mietvertragsangelegenheiten und Nebenkostenabrechnung durch eine/n städtische/n Mitarbeiter*in, oder die Stadt tritt als Zwischenmieterin auf.

Die Vermieter*in

  • vermietet die Wohnung für mindestens 10 Jahre (als Vorschlag). Mieter*innen kommen aus der Liste der Wohnungssuchenden. Vermieter*in hat Mitsprachrecht, wer in die Wohnung einzieht.

Die Miete richtet sich nach örtlicher Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Finanzierung stadtseits erfolgt durch einen städtischen Fonds, der sich speist aus

  • der Prämie, die die Stadt vom Land bekommt, wenn sie auf ihrem Gebiet geförderten Wohnraum schafft (2.000 € pro Wohnung, die für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden sind)
  • aus Mitteln, die die Stadt erlangt, indem bei der Erweiterung von bereits vorhandenem Baurecht ein Teil des zusätzlichen Gewinns abgeschöpft wird.  
  • aus eigenen städtischen Mittel
  • aus möglicherweise weiteren Zuschüssen

Erbpachtmodell für Grundstücke in städtischem Eigentum

Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018

Was das Bauen im Moment extrem verteuert und für viele unmöglich macht, sind die hohen Grundstückspreise.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadt soll einen Teil ihrer eigenen GS (sowohl die für Eigenheime, als auch welche für Geschosswohnungsbau) in Erbpacht vergeben (z.B. auf die üblichen 99 Jahre) UND ZWAR: mit der vertraglich festgelegten Option, das die Bauherrschaft die Grundstücke  nach 10 Jahren (evtl. 2. Termin nach 20 Jahren) erwerben kann.

Der GS-Wert wird festgelegt und dann im Fall des Kaufs nach oben oder unten angepasst, wenn er einen bestimmten Korridor verlässt.

Die Verwaltung macht hierzu konkrete Vorschläge.

Des Weiteren sollen mögliche Schlüsselgrundstücke wieder verstärkt in Erbpacht ohne Kaufoption vergeben werden. Dies sichert nachfolgenden Generationen auch noch Spielräume der Stadtentwicklung.

Begründung:

  • es kann mehr gebaut werden von jüngeren Leuten und neuen Genossenschaften oder Baugemeinschaften, weil Grundstückskosten zunächst nicht anfallen, nur in Form von Erbbauzins.
  • Die Bauwilligen können 10 Jahre/20 Jahre zu Geld kommen und können dann das GS erwerben
  • Wir befinden uns im Moment im Bauboom und die Stadt erlöst viel Geld aus Grundstücksverkäufen, die spätere Generationen dann nicht mehr erlösen können. Durch die „nachlaufende Erbpacht“ kommt der GS-Verzehr auch nachfolgenden Generationen finanziell zu Gute und schafft so einen gewissen finanziellen Generationenausgleich.
  • Durch Erbpachtmodelle ohne Kaufoption wird zukünftigen Generationen Gestaltungsspielraum in der Stadtentwicklung erhalten.

 

Wohnen für SLK-MitarbeiterInnen im Nonnenbuckel

Antrag von Susanne Bay am 04.05.2018

Die Verwaltung berichtet darüber, ob im Nonnenbuckel neben einem klassischen Wohnheim für Auszubildende auch Dienstwohnungen für im Pflegebereich der SLK-Kliniken Beschäftigte vorgesehen sind.

Die Gewinnung von Fachkräften, vor allem für den pflegerischen Bereich, ist auch für die SLK Klinik am Gesundbrunnen eine schwierige Aufgabe. Wichtig sind daher gute Arbeits- und Lebensbedingungen hier vor Ort, damit ausreichend gut qualifiziertes Personal angeworben und gehalten werden kann. Ein Baustein hierfür ist die arbeitsplatznahe Wohnraumversorgung.

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